Deutschland stuft die Niederlande als Hochinzidenzgebiet ein

4. April 2021

Die Bundesregierung stuft die Niederlande als Corona-Hochinzidenzgebiet ein. Dies bedeutet, dass die Grenze bis auf weiteres nur mit einem negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, überquert werden darf. Akzeptiert werden sowohl PCR-Tests, als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter der Aufsicht von fachkundigem Personal. Nachweise über die Testergebnisse können sowohl auf Papier als auch elektronisch erbracht werden.

Ausnahmen

Von der Testpflicht ausgenommen sind Durchreisende durch NRW bzw. die Niederlande, Personen, die beruflich bedinget Waren, Güter oder Personen grenzüberschreitend befördern, und sich weniger als 72 Stunden in NRW aufhalten, Sicherheitskräfte in Einsatzsituationen sowie die offiziellen Delegationen am Flughafen Köln/Bonn. Darüber hinaus ist es möglich in begründeten Einzelfällen einen Antrag auf Ausnahme beim zuständigen Gesundheitsamt zu stellen.

Sonderregelungen für Grenzgänger*innen

Die Testnachweise von Grenzgänger*innen, die regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, von ihrem Wohnsitz aus für Beruf, Studium oder Ausbildung die Grenze überschreiten, dürfen bis zu 72 Stunden vor er Einreise vorgenommen werden. Bei einer normalen Arbeitswoche reichen also zwei Testungen pro Woche aus. In diesem Fall können die Tests auch unverzüglich nach der Einreise vorgenommen werden, das heißt, es kann auch unmittelbar nach der Ankunft an der Arbeits- oder Ausbildungsstätte bzw. Schule ein beaufsichtigter Selbsttest vollzogen werden. Eltern oder andere Personen, die minderjährige mit dem PKW zur Schule, Arbeits- oder Ausbildungsstätte bringen und unverzüglich zurückkehren, haben keine Testpflicht.

Für Grenzgänger*innen, die regelmäßig mindestens zweimal pro Woche nahe Angehörige besuchen (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) gilt ebenfalls die 72-Stunden-Regelung, also zwei Testungen innerhalb von sechs Tagen.

Unterscheidung von Risikogebieten

Grundsätzlich wird zwischen normalen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten unterschieden. Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete, in denen eine besonders hohe Zahl an Neuansteckungen mit SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet erfolgt ab einem Inzidenzwert von 200. Virusvarianten-Gebiete sind Risikogebiete, in denen bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind.

Die jeweils aktuellen Listen aller drei Risikogebietstypen finden sich auf der Webseite des deutschen Robert-Koch-Instituts. Die Niederlande zählen seit 04.04.2021 zu den Hochinzidenzgebieten.

Dies hat zur Folge, dass eine Einreise nur noch mit einem negativen Corona-Test erfolgen darf. Daneben besteht eine verpflichtende Quarantäne sowie die Pflicht sich digital vor der Einreise anzumelden (digitale Einreiseanmeldung). Für Grenzpendler treffen die jeweiligen Bundesländer in der Regel spezielle Regelungen.

Über die Regelungen in Niedersachsen informiert das Land Niedersachsen auf seiner Website.

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