Ab 6. April NOW Anwendung möglich, auch für ausländische Filialen

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind die Regelungen über die maßnahme ‚Noodmaatregel Overbrugging voor Werkbehoud‘ (NOW) in den Niederlanden und über Kurzarbeit in Deutschland in Kraft. Die NOV-Regelung gilt auch für in Deutschland niedergelassene Unternehmer, sofern die Arbeitnehmer, für die die Überbrückungsregelung beantragt wird, in den Niederlanden sozialversichert sind. Ab dem 6. April kann die NOW über den UWV abgerufen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der UWV-Website.

Für weitere Erläuterungen siehe das „Kamerbrief“ vom 31. März 2020: hier downloaden.

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