Verbesserungen beim Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld

Am 29. April 2020 wurde in Deutschland ein neuer Gesetzesentwurf beschlossen. Das Sozialschutzpaket II soll die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Bevölkerung abmildern.

Das Sozialschutzpaket II enthält unter anderem folgende Maßnahmen:

Verbesserte Bedingungen beim Kurzarbeitergeld
• Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld beziehen, ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent des Nettolohnes erhöht (bei Haushalten mit Kindern auf 77 Prozent). Ab dem siebten Bezugsmonat wird der Bezug auf 80 Prozent (bei Haushalten mit Kindern 87 Prozent) erhöht. Die Maßnahmen gelten bis zum 31. Dezember 2020.
• Die Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitnehmer, die zum Kurzarbeitergeld etwas hinzuverdienen möchten, werden vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld
Auch das Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Zu den weiteren Maßnahmen lesen Sie hier mehr.

Mehr über das Kurzarbeitergeld erfahren Sie hier.

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