In Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten – das ist für viele Menschen in der Grenzregion Alltag. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie dürfen sie jederzeit die Grenze überqueren, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Gleiches gilt für Selbstständige und Kleinunternehmer, die diesseits der Grenze wohnen und jenseits der Grenze ihren Firmensitz haben. Bei ihnen tritt jedoch ein großes Problem zutage, bei dem ihnen der GrenzInfoPunkt der Euregio Rhein-Waal in Kleve beratend zur Seite steht.
Seit dem ersten Lockdown im Frühjahr des vergangenen Jahres sind es vor allem die Selbstständigen und Kleinunternehmer, die zunehmend in Existenznot geraten und dringend auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Doch es gibt ein entscheidendes Problem: Sowohl Deutschland als auch die Niederlande schließen sie oftmals von staatlichen Hilfen aus. Schon bei den ersten Hilfspaketen fiel dem GrenzInfoPunkt Rhein-Waal auf, dass Kleinunternehmer mit Wohnsitz in Deutschland und Firmensitz in den Niederlanden durchs Raster fallen. Trotz mehrerer gemeinsamer Schreiben der Euregio Rhein-Waal und ihren vier Partner-Euregios entlang der deutsch-niederländischen Grenze von Emden bis Aachen gibt es bisher keine Anpassungen. Die zuständigen Ministerien haben ihre Regelungen zu den Überbrückungsgeldern für Selbstständige unverändert gelassen.
Inzwischen kommt es sogar vermehrt zu Rückforderungen von vermeintlich unrechtmäßig beantragten staatlichen Hilfen. Wer in Deutschland wohnt und in den Niederlanden selbstständig sein Geld verdient, sollte sich vor einer Beantragung von Hilfen beim GrenzInfoPunkt Rhein-Waal kostenlos beraten lassen. Wurden Gelder aufgrund falscher Anträge rechtswidrig ausgezahlt, könnte das unter Umständen juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem könnten sich die Vorbedingungen kurzfristig ändern.
Wer sich vom GrenzInfoPunkt Rhein-Waal kostenlos beraten lassen möchte, kann sich telefonisch unter 02821/793079 melden oder eine Anfrage über die Website (www.grenzinfo.eu/erw/anfrage) stellen.