Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer an Bedingungen für nl. Arbeitnehmer angeglichen

Seit dem 30. Juli 2020 haben sich die Unterschiede zwischen den Arbeitsbedingungen für entsandte ausländische Arbeitnehmer und jenen für niederländische Arbeitnehmer verringert. Entsandte Beschäftigte haben von nun an Anspruch auf zusätzliche, in den Niederlanden geltende Beschäftigungs- und Entlohnungsbedingungen. Zudem gelten neue Pflichten für Arbeitgeber. Dies ist in der überarbeiten Entsenderichtlinie festgelegt.

Durch die neue Gesetzgebung haben entsandte Beschäftigte vom ersten Tag an Anspruch auf fast alle niederländischen Arbeitsbedingungen. Arbeitnehmern, die länger als zwölf Monate in die Niederlande entsendet werden, stehen fast alle Beschäftigungsbedingungen zu, die in den niederländischen Arbeitsgesetzen und allgemeinverbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind. Der Zeitraum von zwölf Monaten kann bei entsprechender Meldung des Arbeitgebers auf 18 Monate verlängert werden.

Darüber hinaus wird der sogenannte harte Kern der Arbeitsbedingungen (also die wichtigsten Rechte, wie Mindestlohn und Regelungen bei Urlaub, Freistellung, Arbeits- und Ruhezeiten, die nach dem Gesetz und nach allgemeinverbindlichen Tarifverträgen gelten) um verschiedene Vorgaben für Unterbringung und Aufwandsentschädigungen erweitert. So gelten künftig bestimmte Bedingungen für die Unterbringung, wenn ein Arbeitgeber Arbeitnehmern, die sich nicht an ihrem üblichen Arbeitsplatz in den Niederlanden aufhalten, eine Unterkunft zur Verfügung stellt. Neue Regeln gelten auch für die Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen nicht zu Hause befinden.

Die Rechte von Arbeitnehmern aus der EU, dem EWR und der Schweiz, die vorübergehend in die Niederlande entsandt werden, ergeben sich aus der europäischen Entsenderichtlinie von 1996. Im Jahr 2018 haben die EU-Mitgliedstaaten sich auf eine Änderung dieser Richtlinie geeinigt. Die Niederlande zählten zu den Befürwortern der Anpassungen und trieben die Änderungen aktiv voran. Das niederländische Kabinett legt besonderen Wert auf den Grundsatz, dass alle Menschen, die am gleichen Ort die gleiche Arbeit leisten, auch den gleichen Lohn erhalten sollen.

Die überarbeitete Entsenderichtlinie verbessert das Gleichgewicht zwischen der Förderung des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union und der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen einerseits und dem Schutz der Rechte entsandter Arbeitnehmer andererseits.

Das neue Gesetz verringert die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsbedingungen für entsandte ausländische Arbeitnehmer und niederländische Arbeitnehmer. Dies fördert die Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen und wirkt der Verdrängung des lokalen Arbeitsangebots entgegen.

Weitere Infos finden Arbeitgeber auf: www.postedworkers.eu.

Hier können Infos als PDF heruntergeladen werden:
Was Sie als Arbeitgeber über das WagwEU wissen müssen
Was Sie als Auftraggeber über das WagwEU wissen müssen
Was Sie als Selbständiger ohne Mitarbeiter über das WagwEU wissen müssen