Was muss ich beim Umzug in die Niederlande mit Haustieren beachten?

Wer plant, in die Niederlande auszuwandern, möchte sein geliebtes Haustier natürlich nicht in Deutschland zurücklassen. Das ist auch kein Problem: In den Niederlanden sind die Tiere herzlich willkommen. Es sollten jedoch einige Vorbereitungen getroffen werden. Zudem gibt es ein paar Unterschiede zu Deutschland, die man beachten sollte.

Bedingungen für die Einreise

Wenn man mit seinem Haustier in die Niederlande ziehen möchte, muss man sich an bestimmte Regeln halten. Hunde, Katzen und Frettchen müssen zum Beispiel mindestens 15 Wochen alt sein und im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft worden sein. Nach dieser Impfung muss man noch 21 Tage warten, bis man das Tier in die Niederlande einführen darf. Zudem sind ein Chip und ein Heimtierausweis Pflicht.

Bei Ankunft mit dem Flugzeug müssen diese Bedingungen sofort beim Zoll überprüft werden. Erfüllt das Tier die Einreiseanforderungen nicht, muss es wieder nach Deutschland zurückgeführt werden. Wenn das nicht geht, kommt das Tier in Quarantäne. Bei Verdacht auf Tollwut wird das Tier eingeschläfert. Alle diese Maßnahmen müsste der Tierhalter dann aus eigener Tasche zahlen.

Wenn man einen Hund mit in die Niederlande nimmt, muss dieser innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft gechipt und registriert werden. Bei einem Kaninchen, einem kleinen Nagetier, einem Vogel, einem Fisch, einer Amphibie oder einem Reptil reicht in den Niederlanden ein Dokument des Tierarztes, das bestätigt, dass das Tier gesund ist.

Versicherungen und Steuern

Eine Versicherung für Tiere abzuschließen, ist in den Niederlanden im Gegensatz zu Deutschland nicht verpflichtend. Es kann dennoch sinnvoll sein, dies zu tun. Wenn das geliebte Tier unerwartet krank wird oder einen Unfall hat, können sich die Tierarztkosten schnell summieren. In solchen Fällen greift eine Haustierversicherung ähnlich wie eine Krankenversicherung und übernimmt die meisten anfallenden Kosten.

In den Niederlanden gibt es ebenso wie in Deutschland eine Hundesteuer. Diese kann jedoch von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich ausfallen. In manchen Gemeinden gibt es gar keine Hundesteuer, so wurde diese zum Beispiel in Amsterdam im Jahr 2016 komplett abgeschafft. In anderen Gemeinden kann sich die Hundesteuer dafür auf bis zu 120 Euro pro Tier und Jahr belaufen. Bei einem zweiten Hund wird es oft noch teurer. So kommt man beispielsweise in Rotterdam mit zwei Hunden auf rund 300 Euro im Jahr. Zugezogene sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Gemeinde zu melden und die entsprechende Steuer zu zahlen. Bei vielen Gemeinden geht das allerdings auch online.

Hochrisikohunde

Ähnlich wie in Deutschland gibt es in den Niederlanden eine Liste mit Hunderassen, die als besonders aggressiv angesehen werden. Für diese gelten hier jedoch weniger strenge Regeln als in Deutschland. Dennoch müssen Hunde, die einer dieser 21 als aggressiv geltenden Rassen angehören, seit 2018 in den Niederlanden einen „Benimmkurs“ absolvieren. Die Regierung arbeitet zudem an einem Zucht- und Einreiseverbot für diese Hunderassen.