Deutsche Rente und Steuererklärung in den Niederlanden

Für die niederländischen Steuerbehörden müssen Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung Ihre Deutsche Rente angeben. Wenn Sie die Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung bereits in den vergangenen Jahren erhalten haben, erhalten Sie diese automatisch auch für 2019.

Wenn Sie bisher noch keine Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, können Sie diese einmalig beantragen und erhalten diese dann in den folgenden Jahren automatisch. Bitte besuchen Sie dazu die Website der Deutschen Rentenversicherung. Hier finden Sie den Antrag auf eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt (Versichertenrente).

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