01.06.2018

Mindestlohn in den Niederlanden ab 1. Juli 2018

In den Niederlanden gibt es den gesetzlichen Mindestlohn (wettelijk minimumloon) für Arbeitnehmer ab 22 Jahren und den gesetzlichen Mindestjugendlohn (wettelijke minimum jeugdloon) für Arbeitnehmer unter 22 Jahren. Ab den 1. Juli 2018 gelten die folgenden Beträge bei Vollzeitbeschäftigung:

22 Jahre und älter € 1.594,20
21 Jahre € 1.355,05
20 Jahre € 1.115,95
19 Jahre € 876,80
18 Jahre € 757,25
17 Jahre € 629,70
16 Jahre € 550,50
15 Jahre € 478,25

 

Der rechnerische Mindestlohn pro Stunde ergibt sich aus der i.d.R. tarifvertraglich geregelten wöchentlichen Arbeitszeit. Das heißt, in Bereichen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 36 oder 38 Stunden ist der rechnerische Stundenlohn höher als in den Bereichen, in denen die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt. Rechnerisch beträgt der Mindestlohn pro Stunde z.B. 9,20 Euro bei einer 40-Stunden-Woche, 9,69 Euro bei einer 38-Stunden-Woche und 10,22 Euro bei einer 36-Stundenwoche.

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