02.03.2018

Minijob über der Grenze birgt Gefahr

Im deutsch-niederländischen Grenzgebiet liegt der Gedanke für Arbeitnehmer und -geber nahe, den Blick über die Grenze zu richten. Im Fall einer geringfügigen Beschäftigung, auch Minijob genannt, können allerdings erhebliche Probleme entstehen, da die nationalen Sozialversicherungssysteme in Deutschland und den Niederlanden bei diesem Beschäftigungsverhältnis nicht aufeinander abgestimmt sind.

Frau Müller betreibt eine kleine Boutique in Gronau und hat vor allem am Wochenende viele Kunden aus den Niederlanden. Da sie nicht fließend Niederländisch spricht und generell personelle Unterstützung für ihren Laden sucht, beschließt Frau Müller eine niederländische Mitarbeiterin einzustellen. Deshalb informiert sie sich über die besonderen Umstände beim Beschäftigen eines niederländischen Minijobbers.

Für einen Arbeitnehmer, der in den Niederlanden wohnt und in Deutschland einen Job aufnimmt, wird die deutsche Gesetzgebung verpflichtend. Bei einer geringfügigen Beschäftigung bedeutet dies, dass ein niederländischer Mitarbeiter sozialversicherungsfrei und somit nicht über das deutsche Sozialversicherungsrecht abgesichert ist. Hier kann zwar eine in Deutschland freiwillig abgeschlossene Krankenversicherung Sicherheit bieten, aber die Beitragszahlungen sind so hoch wie das Gehalt, das einem geringfügig Beschäftigten zusteht. Zudem baut ein niederländischer Minijobber in Deutschland eine nur sehr kleine Rente auf und die viel höheren Rentenansprüche aus den Niederlanden werden unterbrochen.

Frau Müller meint sie habe die Lösung gefunden und schlägt vor, ihre niederländische Bewerberin solle doch einen weiteren Job in den Niederlanden annehmen. Somit sei diese wieder in den Niederlanden sozial versichert. Sie ist sich jedoch nicht dessen bewusst, dass sie die Sozialabgaben für ihre Mitarbeiterin dann in den Niederlanden zahlen muss. Hierbei muss sie auf die Hilfe eines niederländischen Steuerberaters zurückgreifen, dessen Kosten Frau Müller zu hoch sind. Um den Problemen der geringfügigen Beschäftigung zu entgehen, macht sich Frau Müller deshalb Gedanken über eine Teilzeitbeschäftigung der niederländischen Bewerberin.

Haben Sie auch Fragen zur Beschäftigung eines Minijobbers aus dem Nachbarland oder wollen Sie selbst einen Teilzeitjob in den Niederlanden annehmen? Machen Sie einen Termin und informieren Sie sich bei einem unserer Grenzinfopunkte.

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