Durch eine niederländische Steuerregelung erhalten in Deutschland lebende und in den Niederlanden arbeitende Arbeitnehmer ab Januar 2019 rund 50 € netto pro Monat weniger Lohn.
Diese Verringerung des Nettolohns ist auf eine neue Lohnsteuertabelle zurückzuführen, die die niederländischen Arbeitgeber für ihre im Ausland lebenden Mitarbeiter anwenden müssen. Der Grund für diese neue Tabelle ist, dass nicht-Einwohner der Niederlande keinen Anspruch auf Steuervorteile in den Niederlanden haben, es sei denn, ihr Einkommen wird fast vollständig (mindestens 90%) in den Niederlanden besteuert. Arbeitnehmer, die diese Bedingung erfüllen, können eine Steuererklärung in den Niederlanden machen, um diesen Steuervorteil zu erhalten. Für alle anderen Mitarbeiter bedeutet dies, dass ihr monatliches Nettoeinkommen um maximal 50 € reduziert wird.
Renten und Leistungen
Die Verringerung des Nettoeinkommens gilt auch für in Deutschland ansässige Personen, die eine Leistung oder Rente aus den Niederlanden erhalten, die auf Jahresbasis mehr als 15.000 € brutto beträgt. Auch sie sind von der oben genannten Maßnahme betroffen. Personen mit einer Leistung oder Rente können diesen Verlust auch über eine Steuererklärung zurückfordern. Dies steht auch unter der Bedingung, dass mindestens 90% ihres Einkommens der niederländischen Steuer unterliegen müssen.
Wenn jemand Leistungen oder Renten von weniger als 15.000 € brutto pro Jahr erhält, ist er von dieser Maßnahme nicht betroffen. In den Niederlanden wird dann keine Steuer einbehalten, da diese Renten und Leistungen der deutschen Einkommensteuer unterliegen.