Erhalten Sie eine Erwerbminderungsleistung vom UWV, eine WIA-, WAO- oder WAZ-Leistung oder eine Wajong-Leistung und sind Sie zu 35% oder mehr erwerbsunfähig? In diesem Fall erhalten Sie vom UWV im Monat September eine Sonderzahlung, das „Tegemoetkoming arbeidsongeschikten“ (Sonderzahlung Erwerbsminderungsrente). Dieser Betrag ist eine jährliche Erstattung der zusätzlichen medizinischen Kosten, die Ihnen entstanden sind.
Sie erhalten diese jährliche Zahlung, wenn Sie am 1. Juli dieses Jahres Anspruch auf eine Erwerbsminderungsleistung des UWV hatten.
Nach Erreichen des gesetzlichen niederländischen Rentenalters (AOW) erhalten Sie keine Zahlung mehr.
Die Höhe dieser Sonderzahlung im Jahr 2019 beträgt 179,81 € netto. Dieser jährliche Betrag wird vom niederländischen Ministerium für Soziales und Beschäftigung (SZW) festgelegt.
Wenn Sie Anspruch auf diese Zahlung haben, erhalten Sie es automatisch auf Ihr Konto. Dafür müssen Sie nichts tun. Sie erhalten den Betrag jedes Jahr im September.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website von UWV.