Nicht-belgische Arbeitgeber, deren Personal vorübergehend in Belgien tätig ist, sind verpflichtet, eine sogenannte Limosa-1-Meldung abzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch für Grenzgänger*innen, die in Belgien wohnen und (teilweise) von zu Hause aus für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten. Die Meldepflicht für Home-Office wurde in der Pandemie vorübergehend ausgesetzt. Seit dem 1. Juli 2022 ist sie wieder in Kraft.
Arbeitgeber, deren Mitarbeiter in Belgien im Home-Office arbeiten, sind daher verpflichtet, diese Limosa-1-Meldung abzugeben.
Weitere Informationen über die Abgabe einer Limosa-1-Meldung: https://www.socialsecurity.be/site_de/agents/Applics/meldingsplicht/wie_melden.htm.
Weitere Informationen zur Limosa für Grenzgänger*innen: https://campaigns.eranova.fgov.be/r-b9f7c56ba01a4926bc9c27e61f188305041371679d177cc8 (nur auf Englisch)