Limosa: Meldepflicht auch bei Home-Office in Belgien

15. August 2022

Nicht-belgische Arbeitgeber, deren Personal vorübergehend in Belgien tätig ist, sind verpflichtet, eine sogenannte Limosa-1-Meldung abzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch für Grenzgänger*innen, die in Belgien wohnen und (teilweise) von zu Hause aus für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten. Die Meldepflicht für Home-Office wurde in der Pandemie vorübergehend ausgesetzt. Seit dem 1. Juli 2022 ist sie wieder in Kraft.

Arbeitgeber, deren Mitarbeiter in Belgien im Home-Office arbeiten, sind daher verpflichtet, diese Limosa-1-Meldung abzugeben.

Weitere Informationen über die Abgabe einer Limosa-1-Meldung: https://www.socialsecurity.be/site_de/agents/Applics/meldingsplicht/wie_melden.htm.

Weitere Informationen zur Limosa für Grenzgänger*innen: https://campaigns.eranova.fgov.be/r-b9f7c56ba01a4926bc9c27e61f188305041371679d177cc8 (nur auf Englisch)

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