Urteil: Kläger müssen Soforthilfe NRW nicht zurückzahlen

22. August 2022

Die Bescheide, mit denen in NRW die geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert wurden, sind rechtswidrig. Das teilt die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit. Die Kläger in den drei Prozessen, die Mitte August verhandelt wurden, müssen die Soforthilfe nicht zurückzahlen. Das Land NRW kann noch Berufung gegen die Urteile einlegen.

Zur Begründung des Urteils hat das Gericht ausgeführt, dass die Förderbedingungen unklar formuliert waren: Bei der Antragstellung gingen die Unternehmer davon aus, dass pandemiebedingte Umsatzausfälle für den Erhalt und das Behaltendürfen des Geldes ausschlaggebend waren. Das ergab sich unter anderem durch die Hinweise auf den Antragsvordrucken. Bei Erlass der Schlussbescheide und ihrer Berechnung der Rückforderung ging das Land von der Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben aus.

Was bedeutet das Urteil für andere Unternehmer*innen?

Die Unternehmen, die ohne Einspruch die Rückforderungen bezahlt haben, werden wahrscheinlich nicht vom Urteil profitieren, da die Fristen zum Einspruch bereits verjährt sind.

Landesweit wurden innerhalb der Fristen viele Klagen eingereicht – allein beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind noch etwa weitere 500 Klageverfahren anhängig. Ob alle Klagen einzeln verhandelt werden oder wie sonst mit diesen umzugehen ist, wird in Kürze entschieden.

Hintergrund

Zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 gab es viele Einschränkungen des öffentlichen Lebens mit der Folge, dass viele Unternehmen wenig oder kaum Umsätze hatten. Das Land NRW hat auf Antrag kurzfristig Finanzhilfen – die so genannten Soforthilfen – bereitgestellt. Ende März bzw. Anfang April 2020 bekamen so auch die drei Unternehmen, deren Klagen nun verhandelt wurden, Soforthilfen in Höhe von jeweils 9.000,- Euro. Die Bezirksregierung forderte hinterher jedoch etwa 7.000,- Euro zurück.

Grenzinfopunkte in Ihrer Nähe