Sie denken über einen Umzug von Deutschland nach Belgien nach und fragen sich, ob Ihr Kind dann noch auf die deutsche Schule gehen kann?
Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt genaue Informationen mit den Flyern „Schulpflicht im Ausland“ und „Ihr Kind ist im Jahr 2015 geboren?“ sowie auf der Website Ostbelgienbildung.be>>