Zuschuss in der Energierechnung von der Flämischen Regierung

Die flämische Regierung hat angekündigt, dass die Wasser- und Energierechnung für einen Monat übernommen wird, wenn jemand vorübergehend arbeitslos wird:

Dies gilt auch für Personen, die nicht in Belgien wohnen, aber in der flämischen Region beschäftigt sind und sich am oder nach dem 20. März aufgrund von COVID-19 in einer Situation vorübergehender Arbeitslosigkeit befinden.

Eine Person, die in der flämischen Region wohnt und im Ausland in ein ähnliches System eintritt, kann ebenfalls von diesem Zuschuss Gebrauch machen. Es ist nicht zu erwarten, dass die niederländische NOW die Voraussetzungen für eine vergleichbare Regelung erfüllt, da die Lohnzahlung über den Arbeitgeber in diesem Fall weiter erfolgt.

Ein Antrag auf diese Berücksichtigung kann ab dem 15. April 2020 gestellt werden. Das Formular wird an diesem Tag online gestellt.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Website Vlaanderen.be:

(leider nicht in Deutsch)

https://www.vlaanderen.be/corona-tegemoetkoming-water-en-energiefactuur-voor-wie-tijdelijk-werkloos-werd

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