SVB: Online-Zugang für EU-Bürger vereinfacht

Seit diesem Monat ist es für Bürger innerhalb der Europäischen Union (EU) einfacher und sicherer, Angelegenheiten mit dem niederländischen Sozialversicherungsträger „Sociale Verzekeringsbank” (SVB) digital zu regeln. Bürger aus Deutschland, Belgien, Spanien, Kroatien und Estland können jetzt auch ohne sogenannten „DigiD“ unter „Meine SVB“ einloggen. Sie können sich künftig mit dem Login-Verfahren bei „Meine SVB“ einloggen, das in ihrem Wohnland üblich ist. Die einzige Bedingung ist, dass dieses Login-Verfahren von der EU anerkannt wird. Zudem müssen die Bürger über eine niederländische „Burgerservicenummer” (BSN) verfügen.

Komfort für Bürger

Wer beispielsweise in Deutschland wohnt und eine niederländische Rente nach dem AOW-Gesetz „Algemene Ouderdomswet“ bezieht, musste bis vor kurzem einen DigiD besitzen, um bei „Meine SVB“ einloggen zu können. Viele Bürger haben jedoch auch einen Zugang zu einem offiziellen Login-Verfahren in ihrem Wohnland. In Deutschland ermöglicht dies beispielsweise der „neue Personalausweis“. Bürger benötigen deshalb künftig nicht mehr einen DigiD, sondern können über ihr eigenes nationales Login-Verfahren bei „Meine SVB“ einloggen. Dies vereinfacht die Klärung von Angelegenheiten mit der SVB erheblich.

SVB Vorreiter

Die SVB ist die erste niederländische Behörde, die den Online-Zugang nach einem europäischen Login-Verfahren ermöglicht und dabei die „Burgerservicenummer“ (BSN) verwendet.

Theo Bolhuis, Manager für Online-Dienstleistungen bei der SVB: „Seit diesem Monat können sich Bürger in Deutschland, Belgien, Spanien, Estland und Kroatien mit dem nationalen Login-Verfahren bei „Meine SVB“ einloggen. Die anderen EU-Staaten werden nach und nach folgen. Wir halten dies für wichtig, da wir von vielen Bürgern im Ausland erfahren haben, dass die Beantragung eines DigiD eine erhebliche Hemmschwelle ist. Menschen, die im Ausland leben und nicht über die niederländische Staatsangehörigkeit verfügen, können keinen DigiD beantragen. Niederländische Staatsbürger müssen den DigiD persönlich bei der niederländischen Botschaft in ihrem Wohnland beantragen – und die befindet sich häufig weit entfernt. Künftig wird es für diese Bürger deutlich einfacher, ihre Angelegenheiten mit uns zu regeln.”

Mirjam Gerritsen, Projektleiterin Logius: „Mit dem Anschluss der SVB an die eIDAS-Infrastruktur wurde ein großer Schritt Richtung sicherem Umgang von BSNs in den Niederlanden gemacht. Nicht nur die SVB, sondern auch die anderen staatlichen Dienstleister werden davon in den nächsten Jahren profitieren.”

Über Logius

Logius ist für die digitalen Serviceleistungen der niederländischen Behörden zuständig und dem Innenministerium angegliedert. Logius entwickelt digitale Produkte und Dienstleistungen für staatliche Organisationen und bietet Angebote und Standards, die alle Behörden für ihre digitalen Dienstleistungen nutzen können. Typische Beispiele sind DigiD, MijnOverheid und Digipoort.

Was ist eIDAS?

Die Europäische eIDAS-Verordnung ist am 29. September 2018 in Kraft getreten. Seitdem müssen öffentliche Einrichtungen und private Organisationen mit öffentlichen Aufgaben EU-weit anerkannte Login-Verfahren im Rahmen ihrer digitalen Dienstleistungen zulassen. Diese Pflicht gilt u.a. für Organisationen, die DigiD und eHerkenning verwenden. Die Europäische Union will damit sicherstellen, dass es leichter und sicherer wird, Angelegenheiten innerhalb Europas online zu regeln.