Betriebsrentner zahlen in Deutschland weniger Kassenbeiträge

Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, sollen ab 2020 um entlastet werden. Hierzu hat Bundeskabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ beschlossen. Der Entwurf sieht vor, die Kassenbeiträge auf Betriebsrenten spürbar zu senken. Die Eckpunkte Entwurfs:

So soll ab dem 1.1.2020 ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Damit werden erst höhere Betriebsrenten mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse beitragspflichtig. Demnach würden etwa 60 Prozent der Betriebsrentner, die weniger als 318 Euro im Monat erhalten, verglichen mit heute, höchstens noch den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Wer mehr Betriebsrente bekommt, muss auf die höhere Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.

Von dem Freibetrag würden auch die Betriebsrentner profitieren, die ihre Rente schon vor 2020 bezogen haben oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.

Diese Regelung gilt auch für Personen die in Deutschland gegen Krankheitskosten pflichtversichert sind und eine niederländische Betriebsrente erhalten. Die Regelung gilt nicht für Personen, die in den Niederlanden über das CAK gegen Krankheitskosten versichert sind.

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