CORONA-Nachrichten für (Solo-)Selbstständige, ZZPer

Korona-Unterstützungsmaßnahmen für grenzüberschreitende (Solo-)selbstständige

Sowohl die Niederlande, Deutschland als auch Belgien haben ein Maßnahmenpaket vorgelegt. In diesem Artikel versuchen wir, einen Überblick über eine Reihe von bestehenden Maßnahmen zu geben, ohne die Illusion zu haben, dass sie vollständig sind.

Befristete Überbrückungsregelung für unabhängige Unternehmen, das sogenannte „Tijdelijke Overbruggingsregeling zelfstandig ondernemers (TOZO)“

  •  Unternehmen in den Niederlanden, der Soloselbständige wohnt in Belgien oder Deutschland

Gegenwärtig erhalten die Grenzinfopunkte (GIPs) und andere Einrichtungen zur Unterstützung von Unternehmern und Selbstständigen vielerlei Anfragen von Personen mit Wohnsitz in Belgien und Deutschland, die in den Niederlanden eine selbständige Tätigkeit ausüben. Selbständige, die in den Niederlanden tätig sind und in Belgien oder Deutschland wohnen, können nach den geltenden Vorschriften aufgrund der Wohnsitzvoraussetzung keinen Anspruch auf das BBZ (eine Art Grundsicherung ohne Einkommensprüfung)/TOZO in den Niederlanden erheben.

Besteht kein Anspruch auf TOZO, so ist die Folgefrage, ob ein Anspruch auf eine Zulage aus dem Wohnsitzland Belgien oder Deutschland besteht. Zum Beispiel der existenzsichernde Lohn „leefloon“ aus Belgien oder Harz IV bzw. Arbeitslosengeld II aus Deutschland. Oder natürlich aus anderen Unterstützungsmaßnahmen.

Diese Probleme wurden von verschiedenen Seiten gegenüber Offiziellen Stellen benannt, u.A. ggü. dem Niederländischen Innenministerium Ministerie BZK. Die Fragen (Nr. 38 und 48) finden sich in der parlamentarischen Anfrage „Kamerbrief ’situatie van grensregio’s‘ (Situation der Grenzregionen)“. Leider gibt es noch keine konkrete Antwort. Es wurde jedoch versprochen, dass die niederländischen Maßnahmen für eine vorübergehende, zusätzliche Einkommensunterstützung für Selbständige, wie im Schreiben vom 17. März 2020 an das Parlament (Tweede Kamer) angekündigt, weiter ausgearbeitet werden. Das Parlament wird informiert, sobald diese Regelung fertig ist.

In jedem Fall wird bald deutlich, ob der Antrag im Niederlassungsland des Soloselbständigen ZZPers oder in dem Land, in dem der Soloselbständige ZZPer lebt, gestellt werden muss. Sobald hierüber mehr Klarheit herrscht, werden wir Sie ausführlicher informieren.

Krisenüberbrückungsgesetz („Crisis-overbruggingsrecht“)

  • Unternehmen in Belgien und der Selbständige lebt in den Niederlanden

In der Situation, dass ein Selbständiger, der in den Niederlanden wohnt und in Belgien tätig ist, ist nach den jüngsten Berichten ein Krisenüberbrückungsrecht möglich. Möglicherweise sogar eine „Hinderpremie“, wenn es eine physische Niederlassung gibt.

Die Bedingung war, dass der selbständige Unternehmer im belgischen nationalen Register („Rijksregister“) eingetragen sein musste, was eine Wohnsitzvoraussetzung darstellte. Dies ist allerdings, nach den letzten Berichten, nicht mehr der Fall. Nach telefonischem Kontakt mit dem RSVZ (Nationales Sozialversicherungsbüro für Selbständige) scheint diese Aufenthaltspflicht seit Dienstag, dem 24. März, abgeschafft zu sein. Voraussetzung ist jedoch, dass der Selbständige in Belgien bei einer Sozialversicherungskasse („socialverzekeringsfonds“) registriert ist, was für Selbständige, die in Belgien sozialversichert sind, eine Verpflichtung darstellt.

Diese neue Politik ist jetzt auch auf der Website des RSVZ zu finden, wo als Voraussetzung für das Überbrückungsrecht drei Bedingungen festgelegt sind, nämlich dass eine Person in ihrem Hauptberuf selbständig ist, in Belgien als Selbständiger Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss und kein Ersatzeinkommen erhält.

Der Einwohner der Niederlande, der in Belgien selbstständig ist und dort sozialversichert ist, hat daher wahrscheinlich aufgrund dieser Versicherungszugehörigkeit Anspruch auf das Krisenüberbrückungsrecht.

Der Antrag ist mit diesem Antragsformular bei der Sozialversicherungskasse des Selbständigen („sociaal verzekeringsfonds van de zelfstandige“) zu stellen. 

Unternehmen in Deutschland und der (Solo-)selbständige lebt in den Niederlanden

  • sowohl die Länder NRW und Niedersachsen als auch die deutsche Bundesregierung bemühen sich um Unterstützungsmaßnahmen

Eine umfassende Beschreibung von die verschiedene Regelungen und wie die Aktuelle Lage ist für Selbständigen die in Belgien oder in de Niederlande leben lesen Sie hier>>

Ungewissheit und weitere Entwickelungen 

Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels besteht  insbesondere auf niederländischer Seite noch eine gewisse Unsicherheit, welche Regelungen der grenzüberschreitende (Solo-)Selbständige in Anspruch nehmen kann. Natürlich haben alle Länder mit Nachdruck an neuen Notfallmaßnahmen gearbeitet, aber diese sind in der Regel national ausgerichtet, und es scheint, dass die grenzüberschreitenden Aspekte nicht immer sofort berücksichtigt werden. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam.

Tipp: Schauen Sie regelmäßig auf unserer Website nach oder kontaktieren Sie einen GrensInfoPunkt in Ihrer Region.

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