Erwerbsunfähig, aber nicht von Ihrem niederländischen Arbeitgeber entlassen?

Sie sind arbeitsunfähig und erhalten eine WIA-Leistung vom UWV und Ihr Arbeitgeber hat Ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet und Sie arbeiten nicht mehr für diesen Arbeitgeber? In diesem Fall haben Sie vielleicht von Ihrem Arbeitgeber kein ´transitievergoeding´ (Art der Abfindung) erhalten, da es noch einen sogenannten „leeren“ Arbeitsvertrag gibt. Der Oberste Gerichtshof (Hoge Raad) der Niederlande hat nun entschieden, dass der Arbeitgeber diese Arbeitsverträge kündigen und der ´transietievergoeding´ (Abfindung) zahlen muss.

Wenn Ihr niederländischer Arbeitgeber Sie noch nicht wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kontaktiert hat, ist es ratsam, sich an diesen Arbeitgeber zu wenden. Sie haben dann Anspruch auf die ´transitievergoeding´. Die Höhe dieser Art Abfindung hängt davon ab, wie viele Jahre Sie für diesen Arbeitgeber gearbeitet haben und wie hoch Ihr Gehalt war. Auch Ihr Alter und die Größe des Arbeitgebers werden bei der Berechnung berücksichtigt. Die Erstattung kann maximal 81.000 € brutto (2019) betragen.

Wenn Sie Anspruch auf diese ´transitievergoeding´ haben, ist es ratsam, sich von einem Anwalt Ihrer Gewerkschaft oder einem Anwalt, der auf niederländisches Arbeitsrecht spezialisiert ist, unterstützen zu lassen.

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