Neues beim Kindergeld und anderen Leistungen für Grenzgänger

Experten zu Familienleistungen treffen sich bei der EUREGIO – Neuer elektronischer Datenaustausch lässt Beschleunigung bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Anträgen erwarten

Wie viel Familienleistungen bekomme ich aus welchem Land? Habe ich ein Recht auf Elterngeld? Mit diesen Fragen beschäftigt sich jede Familie, bei der mindestens ein Elternteil Grenzgänger ist. Oft findet man sich jedoch im Dschungel der Zuständigkeiten nicht zurecht, sofern die Ansprüche auf Leistungen für Familien überhaupt bekannt sind.

Bei der EUREGIO trafen sich am 11. September Vertreter der deutschen und niederländischen zuständigen Stellen, um sich zum Thema „Familienleistungen – Leistungen für Familien bei Grenzgängern“ auszutauschen. Aktueller Anlass war ein Wechsel der Zuständigkeiten für den niederländischen kinderbijslag zur SVB nach Groningen und das neue Starke-Familien-Gesetz, das die Ansprüche auf Kinderzuschlag reformiert. Zu erfahren war, dass die Umsetzung des von der EU geforderten elektronischen Verfahrens zum Datenaustausch (EESSI) im Verhältnis zwischen Deutschland und den Niederlanden bereits in vollem Gange ist. Vertreter der SVB Groningen, die neuerdings zentral für die Beantragung von Kinderbijslag in internationalen Fällen zuständig ist und der Familienkasse Rheinland-Pfalz (Trier) betonten die gute Zusammenarbeit mit den Kollegen von der anderen Seite der Grenze bei der Umsetzung dieser Aufgabe. Damit sind die Träger auf deutscher und niederländischer Seite bei der Umsetzung der EU-Vorgabe ganz vorn dabei. Dies dürfte zum Vorteil der Berechtigten sein, denn es wird eine Vereinfachung und Beschleunigung erwartet.

Die Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, mehr über die Arbeitsweise der Kollegen auf der anderen Seite der Grenze zu erfahren und sich einen Überblick über die Besonderheiten und Herausforderungen im Bereich der grenzüberschreitende Familienleistungen zu verschaffen.

Familienleistungen können einen beachtlichen Teil des Familieneinkommens ausmachen. Europäische Regeln sollen dafür sorgen, dass grenzüberschreitendes Arbeiten keinen Nachteil bedeutet. Zudem ist Arbeiten jenseits der Grenze beliebt. Dennoch schöpfen Grenzgänger oftmals nicht das volle Potenzial der Leistungen aus, die ihnen zustehen. Nicht selten liegt dies an fehlender Kenntnis über die Familienleistungen und die zuständigen Stellen.
Möchte ein Grenzgänger Familienleistungen beantragen, so sind verschiedene individuelle Aspekte wichtig. So spielen bei der Beantragung beispielsweise das Alter der Kinder, die Höhe des Einkommens oder auch die Art und der Ort der Arbeitsausübung des (Ehe-)Partners eine entscheidende Rolle. Zur Ermittlung der persönlichen Ansprüche ist daher eine individuelle Erfassung der Lebensumstände unumgänglich. Dies wurde auch durch einen Vortrag zu den Auswirkungen des neuen Starke-Familien-Gesetzes veranschaulicht und anschließend ausführlich erörtert.

Nähere Informationen zum Thema Grenzüberschreitendes Arbeiten finden sich auf der Website der GrenzInfoPunkten www.grenzinfopunkt.eu. Alternativ kann auch ein kostenloser Beratungstermin unter der Telefonnummer 02562 / 7020 vereinbart werden.

Die Veranstaltung fand im Rahmen des INTERREG V A-Projektes GIP EUREGIO statt. Das Projekt wird im Rahmen des INTERREG V A-Programms Deutschland-Nederland mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Weitere Kofinanziers sind die Provinzen Gelderland und Overijssel, die Staatskanzlei des Landes Niedersachsen und das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie die (Land-) Kreise Borken, Emsland, Grafschaft-Bentheim und Steinfurt, die Regios Twente und Achterhoek , die Gemeinde Hardenberg und die EUREGIO.

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