Nicht ordnungsgemäße Krankmeldung führt zu Problemen

Viele niederländische Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, wissen nicht, dass es spezielle Verfahren zur Krankmeldung gibt.

Dieser Hilferuf kommt von der UWV, die zunehmend hiermit konfrontiert wird. Die Sonderabteilung des UWV sieht das Grenzgänger dadurch in Schwierigkeiten geraten. „Wir erhalten zunehmend Anrufe von Grenzgängern, die in Deutschland arbeiten und die sich nicht richtig krank gemeldet haben. Die finanziellen Folgen können beträchtlich sein. Wenn ein deutscher Arbeitgeber keinen Nachweis dafür hat, dass sein Arbeitnehmer krank ist, muss er für diesen Zeitraum keinen Lohn zahlen.“

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und krank werden, mussen Sie innerhalb von 3 Tagen nach dem ersten Krankheitstag nachweisen, dass Sie krank sind. Wenn Sie in Deutschland leben und arbeiten, wird diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem deutschen Arzt ausgestellt. Diese Bescheinigung wird für einen bestimmten Zeitraum (maximal 4 Wochen) ausgestellt. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, ist es einem in den Niederlanden niedergelassenen Hausarzt nicht gestattet, dies zu tun! Deshalb müssen Sie neben Ihrem Arbeitgeber auch sofort das UWV (0900-9294) anrufen, um Ihre Krankheit zu melden. UWV: „Wir werden dafür sorgen, dass Sie, Ihr Arbeitgeber und Ihre Deutsche Krankenkasse den korrekten Krankheitsnachweis erhalten“.

Arbeitnehmer, die von ihrer Krankenkasse auf der Grundlage dieses Nachweises deutsches Krankengeld erhalten, sollten auch danach besondere Regeln beachten. UWV: ´Wenn Sie Krankengeld erhalten von Ihre Krankenkasse, müssen Sie sicherstellen, dass Sie rechtzeitig sind, um einen neuen Aufschubtermin zu beantragen. Wenn Sie damit zu spät kommen, bedeutet das auch, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt. Grundsätzlich überwacht der UWV, dass ein neuer Aufschubtermin rechtzeitig bekannt gegeben wird, aber die endgültige Verantwortung liegt beim Grenzgänger. Besteht die Gefahr, dass der neue Aufschubtermin nicht rechtzeitig verlängert wurde, muss der Grenzgänger dies unverzüglich dem UWV melden.

Die Prozedur wird hier beschrieben: Krankmelden

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Website von UWV (auf Niederländisch).

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