Wenn Sie in den Niederlanden studieren und dort einen Nebenjob haben, weiterhin aber Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie Grenzgänger*in. Als Grenzgänger*in unterliegen Sie dem sozialen Sicherungssystem des Landes, in dem Sie arbeiten. Das bedeutet, dass Sie alle Beiträge zur Einwohnerversicherung in den Niederlanden, nach dort geltendem Recht, bezahlen. Zudem müssen Sie Ihr Einkommen aus dieser Beschäftigung in den Niederlanden versteuern. Dies gilt nicht nur, für Angestellte in den Niederlanden, sondern auch für Selbstständige.
Für mehr Informationen über Krankenversicherung, Renten und Steuern verweisen wir auf die Seiten ´Arbeiten in den Niederlanden´
Wenn Sie in den Niederlanden einen Nebenjob haben, müssen Sie an Ihre niederländische Krankenkasse (zorgverzekeraar) einen Beitrag für die Krankenversicherung zahlen . Dieser beträgt ungefähr 115,- € bis 130,- € im Monat. Wenn Sie kein Einkommen haben oder ein kleines Einkommen, können Sie einen Zuschuss (zorgtoeslag) beantragen. Mehr hierzu finden Sie hier und auf der Website des niederländischen Finanzamts (nur auf Niederländisch)
Haben Sie nur in Deutschland einen Nebenjob, unterliegen Sie den deutschen Sozialversicherungen.
Wenn Sie in den Niederlanden und auch in Deutschland ein Nebenjob haben, z.B. einen Minijob, unterliegen Sie wahrscheinlich den deutschen Sozialversicherungen. Mehr zum Arbeiten in mehreren Ländern lesen Sie hier.