Wohnen in Deutschland, arbeiten in den Niederlanden

Wer in Deutschland wohnt und in den Niederlanden arbeitet, muss einiges beachten. So muss man zum Beispiel seine Steuern und Sozialabgaben in den Niederlanden zahlen. (Achtung: es gibt Ausnahmen).

Als Einwohner Deutschlands haben Sie auch bestimmte Rechte in Deutschland. Sie bleiben beispielsweise bei Ihrer eigenen Krankenkasse und Sie können in Deutschland weiterhin zu Ihrem Hausarzt gehen. Wenn Sie arbeitslos werden, beantragen Sie in Deutschland Arbeitslosengeld. In den Niederlanden ist die Rente anders geregelt. Nicht schlechter als in Deutschland, aber anders organisiert.

Allgemeine Informationen über das Sozialversicherungssystem in den Niederlanden finden Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: Meine Zeit in den Niederlanden – Arbeit und Rente europaweit.

Allgemeine Informationen

Burgerservicenummer (BSN)

Jeder, der in den Niederlanden arbeitet oder studiert oder irgendwie mit dem niederländischen Staat zu tun hat, braucht eine Bürgerservicenummer (BSN). Unter dieser Nummer sind Sie bei allen niederländischen Instanzen bekannt. Ohne BSN dürfen Sie in den Niederlanden nicht arbeiten oder studieren. Die BSN kann bei unterschiedlichen niederländischen Gemeinden beantragt werden. Weitere Informationen zur Beantragung einer BSN finden Sie auf der Website der Rijksoverheid.

Wo kann man eine BSN beantragen?

Um eine BSN zu beantragen, melden Sie sich persönlich – mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis – bei einer der 18 angewiesenen Gemeinden:

Eine DigiD ist ein Online-Login-Tool, das mit der Burgerservicenummer verknüpft ist. Mit einer DigiD können Sie Dinge online regeln, zum Beispiel mit der Steuer- und Zollverwaltung, der SVB, der UWV, anderen staatlichen Stellen, Krankenkassen oder Pensionskassen. In der digitalen Umgebung können Sie dann Nachrichten lesen, Anträge stellen, Steuererklärungen einreichen und so weiter.

Auch wenn Sie in Deutschland wohnen, können Sie den niederländischen DigiD verwenden. Wenn Sie noch keinen DigiD haben, können Sie ihn problemlos beantragen, auch wenn Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website von Nederland Wereldwijd (nur in niederländischer und englischer Sprache).

Wie Sie die DigiD beantragen lesen Sie hier (in niederländischer oder englischer Sprache): Digid.nl

Wenn Sie den niederländischen DigiD aus dem Ausland beantragen, erhalten Sie einen Code für einen DigiD-Schalter. Mit diesem Code können Sie den Aktivierungscode für den DigiD per Videoanruf mit 24/7 Nederland Wereldwijd bekommen. Sie brauchen dann nicht mehr zu einem DigiD-Schalter zu fahren. 

Aufenthalts- / Arbeitsgenehmigung

Wenn Sie keine EU-Nationalität haben, muss Ihr Arbeitgeber in den Niederlanden häufig eine Beschäftigungsgenehmigung (TWV) beantragen. Ob Sie auch eine Aufenthaltsgenehmigung (eventuell in Kombination mit einer TWV) benötigen, ist von Ihrer Nationalität, Wohnort und Ihrer Arbeit abhängig. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der IND (Website in niederländischer und englischer Sprache).

Vor 5 Jahren verlor ich meine Arbeit. Ich habe mich direkt in den Niederlanden umgesehen, ob ich dort einen Arbeitsplatz finde. In Deutschland fand ich keine Arbeitsstelle, die zu meinem Profil passte. Jetzt habe ich fast dieselbe Arbeit wie früher in Deutschland und verdiene sogar mehr. Am Anfang musste ich mich sehr an die unterschiedlichen Vorschriften für Grenzgänger gewöhnen. Wenn Sie mich fragen, ist das aber der einzige Nachteil: viel zusätzlicher Papierkram! Der GrenzInfoPunkt hat mir erklärt, was ich alles beachten muss.

In diesem Animationsfilm erfahren Sie mehr über das Arbeiten in einem anderen EU-Land und die Folgen für Ihre Sozialversicherung.

Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen GrenzInfoPunkt in Ihrer Nähe.

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