Sie möchten nach Deutschland ziehen oder sind vor Kurzem nach Deutschland gekommen, um dauerhaft hier zu leben?
Nach dem Gemeinschaftsrecht und dem Prinzip der Freizügigkeit hat jeder EU-Bürger das Recht sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufzuhalten und dort niederzulassen. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten sind ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass ausreichend. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten, können Sie sich unter folgenden Bedingungen in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten:
- Nachweis von Beschäftigung oder Selbständigkeit
- Studium oder berufliche Ausbildung (Immatrikulierung in einer Bildungs- oder Fortbildungseinrichtung)
- wenn Sie sich in keiner der o. g. Situationen befinden, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, um nicht dem Sozialsystem des aufnehmenden Mitgliedstaates zur Last zu fallen. Zudem ist des Nachweis zu erbringen, dass Sie selbst sowie jedes Familienmitglied, das mit Ihnen das Aufenthaltsrecht in Anspruch nimmt, krankenversichert ist.
Die Informationen in diesem Abschnitt richten sich primär an EU-Bürger. Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
Das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland haben insbesondere:
- Staatsangehörige der EU, Staatsangehörige des EWR oder der Schweiz, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche, zur Berufsausbildung oder zum Studium in Deutschland aufhalten wollen und deren Familienangehörige (ungeachtet ihrer Nationalität), wenn sie den Unionsbürger begleiten oder nachziehen.
- Staatsangehörige der EU, Staatsangehörige des EWR oder der Schweiz, wenn sie zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind (niedergelassene selbständige Erwerbstätige) und deren Familienangehörige (ungeachtet ihrer Nationalität), wenn sie diese begleiten oder nachziehen.
- Nicht erwerbstätige Unionsbürger, Staatsangehörige des EWR oder der Schweiz, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihrer Existenzgrundlage verfügen und deren Familienangehörige (ungeachtet ihrer Nationalität), wenn sie diese begleiten oder nachziehen, vorausgesetzt sind ebenfalls ausreichender Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung ihrer Existenzgrundlagen
Beachten Sie: Personen – auch Unionsbürger, die sich in Deutschland zur Arbeitssuche aufhalten wollen, haben für die Dauer der Arbeitssuche keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen bzw. Arbeitslosengeld II.
Umzug in die Niederlande oder aus den Niederlanden: M-Steuererklärung (aangifte) jetzt auch online möglich
Wenn Sie nur einen Teil des Jahres in den Niederlanden gewohnt haben, reichen Sie eine M-Steuererklärung ein. Seit dem 1. Juni 2021 muss die M-Steuererklärung nicht mehr auf Papier gemacht werden. Mithilfe Ihrer DigiD oder eines europäisch anerkannten Login-Tools (eIDAS) können Sie diese auch online einreichen.
Lesen Sie hier mehr: https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/de/privatpersonen/inhalt/teil-nicht-in-den-niederlanden-leben-m-steuererklaerung