Deutsche Rente und Krankenversicherung

Wenn Sie mit einer deutschen Rente in die Niederlande ziehen, kann sich das auf Ihr Einkommen auswirken. Jeder, der in den Niederlanden wohnt, ist im Prinzip in der niederländischen volksverzekeringen / Einheitsversicherung versichert und muss entsprechend seinem Einkommen Beiträge zahlen. Es gibt aber Ausnahmeregelungen. Wenn Sie nur eine deutsche Rente erhalten, können Sie die Befreiung von dieser Versicherung beantragen. Der Vorteil ist, dass Sie keine Beiträge zahlen müssen. Sie können aber trotzdem das niederländische Gesundheitswesen nutzen. Informationen über die Befreiung von die Versicherungspflicht in den Niederlanden finden Sie auf der Website der SVB.

Wenn Sie eine kleine niederländische Rente erhalten, können Sie eventuell auf deren Zahlung verzichten. Damit fallen Sie dann wieder unter die deutsche Sozialversicherungsregelung. Was bedeutet, dass Sie in den Niederlanden keine Beiträge bezahlen müssen. Sollten Sie überlegen, neben Ihrer deutschen Rente in den Niederlanden einen Nebenjob anzunehmen, bedenken Sie, dass Sie dann ganz unter die niederländische Sozialversicherung fallen. Das bedeutet, dass Sie über Ihr wereldinkomen / komplettes Einkommen in den Niederlanden Beiträge zahlen müssen. Das kann finanziell sehr ungünstig sein. Sie finden alle Informationen über die Befreiung von die niederländische Volksversicherungen in die Deutsche Sprache auf der Website der SVB.

Krankenversicherung

Sie wollen in die Niederlande umziehen? Wie sieht es mit Ihrer Rente und Ihrer Krankenversicherung aus, wenn Sie eine staatliche Rente aus Deutschland oder mehreren EU-Ländern erhalten?

Sind Sie über eine deutsche Rente krankenversichert (Sie also Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner sind oder sich freiwillig gesetzlich versichert haben), dann können Sie in den Niederlanden das niederländische Gesundheitssystem nutzen (als wären Sie in den Niederlanden versichert). Sie benötigen dann von Ihrer deutschen Krankenkasse das Formular S1. Mit diesem Formular können Sie sich bei der niederländischen Krankenversicherung CZ anmelden(nur auf niederländisch). Sie können dann entscheiden, wo Sie das Gesundheitswesen nutzen möchten. In den Niederlanden können Sie auch die Hilfen aus dem niederländischen WLZ (Art Pflegeversicherung) in Anspruch nehmen. Sind Sie privat versichert, dann können sie die Krankenversicherungspolice der CZ nicht nutzen. Sie sollten dann mit Ihrer Versicherung Vereinbarungen über die Bezahlung der Rechnungen treffen.

Die DVKA (GKV Spitzenverband) hat über dieses Thema eine Broschüre herausgegeben.

Für Deutsche Beamten die in den Niederlanden wohnen und in Rente gehen und sich in den Niederlanden von die niederländische Krankenversicherung und ´volksverzekeringen´ befreien lassen möchten, ist eine spezielle Broschüre herausgegeben, die finden Sie unten.

Wenn Sie in den Niederlanden Krankenversichert sind und zahlen an das niederländische Finanzamt die Prämie für die Krankenversicherung und die WLZ-Prämie für Ihr weltweites Einkommen? Dann können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss für die Beiträge über Ihre Deutsche Rente beantragen. Sie können das Anmeldeformular unter ´Downloads´ herunterladen.