Negativer Coronatest beim Grenzübertritt Niederlande – Deutschland

20. April 2021

Dieser Artikel wurde am 12. Mai aktualisiert.

Wenn Sie von den Niederlanden nach Deutschland reisen wollen, müssen Sie einen negativen Coronatest haben. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Es gibt Ausnahmen und manchmal können Sie den Test auch in Deutschland durchführen lassen. Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein.

In ganz besonderen Ausnahmefällen benötigen Sie keinen negativen Test, nämlich dann, wenn Sie durch Deutschland reisen und Ihr Fahrzeug nicht verlassen und Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben.

Hier können Sie die Regeln für jedes Bundesland nachlesen:

Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie keinen guten Grund für eine Reise nach Nordrhein-Westfalen haben, sollten Sie zu Hause bleiben. Gleiches gilt, wenn Sie Symptome, die auf eine Corona-Erkrankung hindeuten, haben. Wenn Sie einen guten Grund haben, benötigen Sie einen negativen Test, der die Bedingungen erfüllt und nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine umfassende Übersicht über alle Regeln und Ausnahmen können Sie hier nachlesen.

Auch wer sein Kind zur Schule bringt und das Auto nicht verlässt braucht ab 13. Mai einen negativen Test.

Für bestimmte Zielgruppen, die in den Niederlanden wohnen, gilt das die sich ohne Kosten testen lassen können:

  1. Grenzpendler, die für ihre Arbeit, ihr Studium oder ihre Ausbildung die Grenze überqueren
  2. Wenn Sie einen Familienangehörigen ersten Grades haben und Sie mindestens zweimal pro Woche dorthin fahren oder wenn Sie einen Familienangehörigen pflegen und mindestens zweimal pro Woche dorthin fahren

Diese Personen können einen Termin bei speziellen Teststellen vereinbaren, an denen sie einen kostenlosen Test erhalten können: Grenstesten.nl

Wenn Sie zu diese Kategorien gehören, ist es ratsam, etwas dabei zu haben, aus dem der Zweck Ihrer Reise klar hervorgeht. Menschen, die Angehörige besuchen, etwa aus Pflegegründen, sollten sich bei der Coronahotline des Landes Nordrhein-Westfalen erkundigen, welche Papiere oder Formulare sie mitführen müssen (T. 0049 211 9119 1001). 

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, ist es ratsam eine Arbeitgeberbescheinigung oder etwas Ähnliches dabei zu haben. 

Wenn Sie aus einem anderen Grund nach Nordrhein-Westfalen fahren, müssen Sie schon beim Grenzübertritt einen negativen Test dabei haben, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sie müssen sich dann in die Niederlande testen lassen. Dies kann bei kommerziellen Anbietern durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass dies mit Kosten verbunden ist. Niederländische Arbeitgeber, die Personal nach Deutschland entsenden, können bei Erfüllen der Voraussetzungen die Arbeitgeberregelung in den Niederlanden in Anspruch nehmen, siehe: www.werkgeverstesten.nl.

Lockerung der Quarantainepflicht für Geimpfte und Genesene in NRW ab dem 3. Mai

Vollständig gegen Corona Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Ein negativer Testnachweis etwa bei der Einreise oder beim „Click and Meet“ im Einzelhandel, ist nicht mehr notwendig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind und nachgewiesen werden können:

  1. Die Impfung ist vollständig und wurde 14 Tage vorher abgeschlossen.
  2. Jemand wurde positiv auf Corona getestet und dieser Test ist mindestens 28 Tage und nicht mehr als 6 Monate alt.
  3. Ein positiver Test in Kombination mit einer Impfung, die mindestens 14 Tage alt ist.

Lockerung der Testpflicht für geimpfte und genesene Personen ab 13. Mai

Die Regeln, die für die Lockerung der Quarantänepflicht gelten, gelten auch für die Testpflicht ab dem 13. Mai. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen und dies nachweisen können, benötigen Sie für Ihre Reise nach Deutschland keinen negativen Test.

Achtung: Diese Erklärung muss offiziell in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein. Es ist daher möglich, dass der Impfausweis vom RIVM nicht akzeptiert wird!

Niedersachsen

Wenn Sie keinen guten Grund haben, nach Niedersachsen zu fahren, bleiben Sie zu Hause. Wenn Sie einen guten Grund haben, benötigen Sie einen negativen Test, der bestimmte Bedingungen erfüllen muss und nicht älter als 48 Stunden sein darf.  Eine detaillierte Übersicht über alle Regeln und Ausnahmen können Sie hier nachlesen.

Für einige Gruppen, die in den Niederlanden wohnen, gilt dass sie eine kostenlose Test bekommen können:

  1. Grenzpendler, die die Grenze zu Arbeits-, Studien- oder Ausbildungszwecken überschreiten
  2. Wenn Sie einen Familienangehörigen ersten Grades haben, der in Deutschland lebt und Sie mindestens zweimal pro Woche dorthin fahren oder wenn Sie einen Familienangehörigen pflegen und mindestens zweimal pro Woche dorthin fahren

Diese Personen können einen Termin an speziellen Teststellen vereinbaren, an denen sie einen kostenlosen Test erhalten können: Grenstesten.nl

Nehmen Sie bitte Kontakt zur Corona-Hotline des Landes Niedersachsen (0511 120 6000) auf, um zu erfragen, welche Dokumente Sie bei einem Grenzübertritt benötigen. Arbeitnehmer können hierzu eine Arbeitgeberbescheinigung nutzen.

Wenn Sie aus einem anderen Grund nach Niedersachsen fahren, müssen Sie schon beim Grenzübertritt einen negativen Test dabei haben, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sie müssen sich dann in den Niederlanden testen lassen. Die Testung kann bei kommerziellen Anbietern durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass dies mit Kosten verbunden ist. Niederländische Arbeitgeber, die Personal nach Deutschland entsenden, können bei Erfüllen der Voraussetzungen die Arbeitgeberregelung in den Niederlanden in Anspruch nehmen, siehe: www.werkgeverstesten.nl.

Lockerung der Quarantainepflicht für Geimpfte und Genesene in Niedersachsen ab dem 3. Mai

Vollständig gegen Corona Geimpfte und Genesene werden negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. Ein negativer Testnachweis etwa bei der Einreise oder beim „Click and Meet“ im Einzelhandel, ist nicht mehr notwendig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind und nachgewiesen werden können:

  1. Die Impfung ist vollständig und wurde 14 Tage vorher abgeschlossen.
  2. Sie können das nachweisen.

Achtung: Diese Erklärung muss offiziell in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein. Es ist daher möglich, dass der Impfausweis vom RIVM nicht akzeptiert wird!

Die Lockerung der Testpflicht für geimpfte und genesene Personen ab 13. Mai gilt (vorläufig nicht für Niedersachsen.

Einwohner Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens

Für Einwohner dieser Bundesländer gelten die gleichen Regeln. Das heißt, wenn Sie aus den Niederlanden zurückkehren, müssen Sie einen negativen Test bei sich haben, der nicht älter als 48 Stunden ist, es sei denn, Sie gehören zu einer Ausnahmegruppe. Einwohner von Deutschland können den kostenlosen Bürgertest nutzen.

Allgemein

Wenn Sie länger als 24 Stunden in Deutschland sind, müssen Sie sich über Einreiseanmeldung.de anmelden. Mit dieser Anmeldung können Sie auch nachweisen, dass Sie sich schon länger in Deutschland aufhalten und dass Ihr negativer Test älter als 48 bzw. 72 Stunden ist.

Die Regeln sind nicht immer eindeutig oder können zu Verwirrung führen. Im Zweifelsfall können Sie sich jederzeit an die Coronahotlines in Deutschland wenden. Für Niedersachsen ist es die 0049 511 120 6000 und für Nordrhein-Westfalen die 0049 211 9119 1001.

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