Grenzübertritt nach Deutschland den Niederlanden und Belgien – keine Einreise ohne trifftigen Grund

Der Beschluss des sogenannten Corona Kabinetts vom 6. April hat bundesweite Empfehlungen formuliert. Wenn diese Empfehlungen von NRW, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen übernommen werden, gilt voraussichtlich am 10. April: Keine Einreise ohne triftigen Grund. Tourismus, Einkauf und Besuch sind nicht mehr gestattet. Die „triftigen“ Einreisegründe werden vermutlich denen an anderen Grenzen gleichen und lassen sich einem Dokument der Bundespolizei entnehmen.[1]

Die Quarantäne-Regelungen werden, genau wie an anderen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, auch an der deutsch-belgischen und deutsch-niederländischen Grenze umgesetzt. Bei längeren Aufenthalten in den Niederlanden und Belgien muss der Rückkehrer für zwei Wochen in häusliche Quarantäne. Für Berufspendler etc. gibt es, wie auch an anderen Grenzen, Ausnahmen.

Anders als an anderen deutschen Grenzen scheinen für NRW derzeit keine systematischen Grenzkontrollen vorgesehen, sondern Stichproben (laut einer Videobotschaft von Ministerpräsident Laschet am 6.4. 2020 https://www.land.nrw/corona). Grenzgänger und andere, die zum Grenzübertritt berechtigt sind (u.a. auch für notwendigen Transit, Familiennachzug), müssen geeignete Unterlagen mitführen (Pendlerbescheinigung, Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte).

Die Bundesregierung bewertet fortlaufend die Lage an Deutschlands EU-Binnengrenzen und entscheidet nach Abstimmung mit dem jeweiligen Grenzbundesland und dem Nachbarstaat über Beendigung oder Neuaufnahme von Grenzkontrollen.

 

[1]https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html;jsessionid=9CABF426E181F4AABD247ABC0DFED60B.1_cid324?nn=5931604#doc13824392bodyText7

 

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