B-Solutions Workshop 14. Juni 2023 – Brüssel

Hindernisse für grenzüberschreitende Telearbeit beseitigen
Kurz vor dem Durchbruch?

Ein B-Solutions Workshop, organisiert vom GrenzInfoPunkt Aachen-Eurode, ITEM (Universität Maastricht) und der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG/AGEG/ARFE), mit Unterstützung der Benelux-Union, im Rahmen eines von der DG REGIO finanzierten B-Solutions Projekt.

Ort: Benelux Unie, Rue de la Régence 39, 1000 Brüssel, Belgien
Zeit: 10.00h – 15.30h

 

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Das Projekt:

B-Solutions ist eine von der DG REGIO finanzierte Initiative, die von der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen verwaltet und durch den DG REGIO Border Focal Point unterstützt wird. B-Solutions unterstützt die Entwicklung einer Expertenbasis und Maßnahmen zur Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität in der gesamten EU. Dies geschieht in Anerkennung der Schlüsselrolle, die die Grenzregionen in der europäischen Kohäsions- und Integrationsagenda spielen.​

Der Workshop:

Mit Schwerpunkt auf den Grenzregionen zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien wird der Workshop Lösungen für die Themen Telearbeit, grenzüberschreitendes Arbeiten, Besteuerung und Sozialversicherung untersuchen und erforschen. Genauer, wie diese innerhalb der entstehenden Rahmenbedingungen auf EU- und Mitgliedstaatsebene gelöst werden können. Außerdem wird die Rolle der wichtigsten Organisationen bei der Umsetzung der Empfehlungen dieses B-Solutions-Falles diskutiert.

Tagesordnung:

Der Workshop beginnt mit einer kurzen Präsentation der Ergebnisse des ersten B-Solution Falles zur grenzüberschreitenden Telearbeit in den Grenzregionen zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien. Dieser zweite B-Solution Fall zu diesem Thema wurde vom binationalen Zweckverband Eurode (Stadt Kerkrade und Herzogenrath) und dem deutsch/niederländischen GrenzInfoPunkt Aachen-Eurode initiiert.

Erfreulicherweise wurde im Bereich der Sozialversicherung ein sehr wichtiger Schritt in Form eines vorgeschlagenen Rahmenabkommens gemacht. Dieses Rahmenabkommen wird vorgestellt und Akteur*innen aus den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission und Expert*innen des GrenzInfoPunkts Aachen-Eurode werden darüber diskutieren, ob das Abkommen ein wichtiger Schritt zur Lösung des Problems in der deutschen, niederländischen und belgischen Situation und darüber hinaus ist.

In einem zweiten Panel wird die Frage aufgeworfen, wie die künftigen bilateralen Steuerabkommen von NL/DE/BE mit der vorgestellten Lösung für die Sozialversicherung in Verbindung gebracht werden können. Das Panel wird Vertreter*innen der nationalen Finanzministerien und Experten auf diesem Gebiet zusammenbringen. Schließlich wird ein drittes Panel die Sichtweise und Rolle anderer Organisationen wie der Benelux-Union, der Europäischen Kommission, des Ausschusses der Regionen und der OECD diskutieren.

Der Hintergrund

Im Jahr 2022 hatte das ITEM Institut mit Sitz in Maastricht eine erste B-Solution-Studie über die Folgen der Telearbeit für Grenzgänger*innen für das geographische Gebiet der niederländischen, belgischen und deutschen Grenzregionen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass ohne neue Regelungen im Bereich der Sozialversicherung und der Steuern Unternehmen und Beschäftigte mit einer sehr komplexen Situation konfrontiert wären, die die Attraktivität der grenzüberschreitenden Arbeit gefährden könnte. Dieser Workshop ist Teil eines zweiten B-Solution Projekts: Die Idee ist es, die notwendigen innovativen Lösungen zu unterstützen, um die Integrität der grenzüberschreitenden Arbeitsmärkte zu gewährleisten.
Die Situation heute: Die besonderen Übergangsfristen im Bereich der Steuern sind bereits zum 30. Juni 2022 abgelaufen. Das bedeutet, dass Grenzgänger*innen nur wegen zusätzlicher Home-Office-Tage in zwei Staaten steuerliche Pflichten erfüllen müssen. Auch wenn dies nicht zu einer Doppelbesteuerung führen kann, entsteht dadurch ein erheblicher Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn die Regeln von den Sozialversicherungsbestimmungen abweichen.

Die Übergangsfrist für Telearbeit in Bezug auf die Sozialversicherung läuft am 30. Juni 2023 ab. Ab dem 1. Juli 2023 gelten normalerweise wieder die Regeln der europäischen Verordnung 883/2004. Die Regierungen Deutschlands, Belgiens und der Niederlande haben bereits erklärt, dass sie das Rahmenabkommen über die Anwendung von Artikel 16 (1) der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in Fällen grenzüberschreitender Telearbeit unterzeichnen werden. Das Abkommen könnte daher am 1. Juli 2023 in Kraft treten und wird die Möglichkeit bieten, den Sozialversicherungsschutz im Land des Arbeitgebers beizubehalten, wenn ein Arbeitnehmer weniger als 50 Prozent der Zeit von zu Hause aus in einem anderen Land arbeitet. In der Praxis können Betriebe und Beschäftigte eine A1-Bescheinigung gemäß dem Rahmenabkommen beantragen, um im Staat des Arbeitgebers sozialversichert zu bleiben und den Wechsel zur Sozialversicherung des Wohnsitzlandes zu vermeiden.

 

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