TOZO-Regelung (Hilfe für Solo-Selbständige) geht über die Grenze hinaus

Am 10. April gaben die Niederlande bekannt, dass trotz früherer Berichte die auf der Grundlage des Participatiewets (Beteiligungsgesetzes) geregelte Hilfe für Selbständige doch auch die Grenze überschreitet. Auf diese Weise verhindern die Niederlande, dass diese Unternehmer in Grenzsituationen außen vor bleiben. Staatssekretärin Van Ark hat versprochen, die Zeitliche Überbrückung für Selbständige  (TOZO) für diesen Zweck zu ändern. Sie beantwortete gestern parlamentarische Fragen.

Das bedeutet, dass Unternehmer, die in Belgien oder Deutschland wohnen und ein Unternehmen in den Niederlanden haben, die TOZO-Regelung ebenfalls in Anspruch nehmen können. Gute Nachrichten für diese Unternehmer!

Die  Umsetzung von TOZO wird von den Gemeinden übernommen. Es wird mit diesen Gemeinden noch besprochen, wie die Umsetzung von TOZO in Grenzsituationen am besten gestaltet werden kann.

Die Unternehmer, die es betrifft, können also nicht direkt einen Antrag stellen. Wir hoffen, Sie hierzu nach Ostern weiter informieren zu können.

 

Hier kann man die Antworten finden (leider nur in Niederländisch)

 

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