Im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland ist festgelegt, über welche Einkünfte in welchem Land Steuern bezahlt werden müssen. Die Vereinbarung besagt, dass die gesamten zu entrichtenden Steuern in Deutschland fällig sind, wenn die deutschen Renten (private und gesetzliche Rente addiert) höher als € 15.000,- sind. Liegen die Renten niedriger, werden dafür in den Niederlanden Steuern gezahlt. Das kann dazu führen, dass sich Ihr Nettoeinkommen ändert. Eine Ausnahme sind Beamtenpensionen. Deutsche Beamtenpensionen werden in der Regel in Deutschland versteuert. Jedoch ist hier die Nationalität wichtig: Wenn Sie in den Niederlanden wohnen und die niederländische Nationalität haben, dann werden auch deutsche Beamtenpensionen in den Niederlanden versteuert.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung Ihr gesamtes weltweites Einkommen angeben. Zu Ihrem weltweiten Einkommen gehören auch Ihre nicht-niederländischen Einkünfte. Beziehen Sie eine Rente oder Leibrente aus Deutschland? Dann müssen Sie diese in den Niederlanden versteuern.
Von der Regel, dass Sie in den Niederlanden Steuern zahlen, bestehen folgende Ausnahmen:
- Sie beziehen eine Beamtenpension (bei deutscher Staatsbürgerschaft)
- Sie beziehen mehr als 15.000 € aus Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente) und Leibrenten aus Deutschland (Beamtenrenten nicht mitgerechnet)
- Sie bekommen eine Abfindung für eine Rente oder Leibrente
Wenn Ihre Rente höher ist als € 15.000,- brutto im Jahr, unterliegen Sie der deutschen Besteuerung. Das Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland – RiA) ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.
Benötigen Sie eine Jahresendabrechnung über Ihre Deutsche Rente? Diese können Sie einmalig über die Website der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Wählen Sie dort „Informationen über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)“ und füllen Sie die weiteren Angaben aus. Sie erhalten dann jedes Jahr eine Jahresendabrechnung über Ihre Deutsche Rente. Wenn Sie eine Hinterbliebenenrente aus Deutschland erhalten, wählen Sie: „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Hinterbliebenenrente)“.
Ab den 1. Januar 2023 unterliegen Sozialversicherungsleistungen wie Krankengeld und Elterngeld die deutsche Steuern.
Unter Downloads finden Sie die Formulare bezüglich eine Steuererklärung für Neubrandenburg.