Wann können Sie sich freiwillig versichern?
Sie können bis zum Erreichen des AOW-Eintrittsalters maximal 50 Jahre AOW-Versicherungszeiten aufbauen. Das Beginndatum der AOW-Aufbauzeit, das so genannte „Anfangsalter“, liegt also 50 Jahre vor Ihrem AOW-Eintrittsalter. Wir nennen diesen Zeitraum auch den 50-Jahres-Zeitraum.
Sie können sich freiwillig nach dem AOW und Anw versichern, wenn Sie im 50-Jahres-Zeitraum die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie ziehen aus den Niederlanden in ein anderes Land oder nehmen eine Beschäftigung in einem anderen Land auf und
- Sie beantragen die Teilnahme an der freiwilligen Versicherung innerhalb eines Jahres nach Ihrem Wegzug aus den Niederlanden oder Ihrer Arbeitsaufnahme im anderen Land und
- Sie waren unmittelbar vor Beginn der freiwilligen Versicherung mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung in den Niederlanden nach dem AOW und Anw versichert und
- Sie haben das AOW-Eintrittsalter noch nicht erreicht (diese Voraussetzung gilt nur für die AOW-Versicherung. Für die Anw-Versicherung gilt, dass eine Teilnahme auch in einem höheren Alter möglich ist).
Waren Sie im Jahr vor Ihrem Wegzug aus den Niederlanden einige Monate in einem anderen EU-Land pflichtversichert? In der Regel wird ein solcher Zeitraum bei der Feststellung, ob Sie ein volles Jahr ununterbrochen in den Niederlanden nach dem AOW oder Anw versichert waren, hinzugezählt.
Die Teilnahme an der freiwilligen Versicherung muss zu Lebzeiten beantragt worden sein. Eine Antragstellung nach Ihrem Tod ist nicht möglich
Mehr Informationen finden Sie bei der SVB in den Niederlanden. Hier können Sie auch berechnen wie hoch die Beiträge sind.