Mit Arbeitslosengeld umziehen

In der Regel müssen Sie sich in dem Land aufhalten, das für Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit aufkommt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch zur Arbeitssuche in ein anderes EU-Land reisen und weiterhin die Leistungen bei Arbeitslosigkeit aus der Niederlanden beziehen.

Auslandsaufenthalt von 3 Monaten

Sie können Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit mindestens 3 Monate weiter von UWV beziehen, bis zu höchstens 3 Monaten. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie

  • vollarbeitslos sind (d. h. nicht, wenn Sie teilzeitbeschäftigt oder nur vorübergehend arbeitslos sind) und
  • in den Niederlanden Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit haben.

Vor Ihrer Abreise müssen Sie

  • bei UWV mindestens vier Wochen arbeitslos gemeldet gewesen sein (Ausnahmen sind möglich);
  • bei UWV einen Antrag auf ein Formular U2 (früher: Formular E 303) stellen (Genehmigung, Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit mitzunehmen).

Diese Genehmigung gilt nur für ein Land. Möchten Sie Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit in ein weiteres Land mitnehmen, müssen Sie erneut ein Formular U2 beantragen. Erkundigen Sie sich bei UWV, ob Sie diesen Antrag von Ihrem Heimatland aus stellen müssen oder ob dies auch aus dem Ausland möglich ist.

Nach der Ankunft in Deutschland müssen Sie

  • sich innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie für die Arbeitsvermittlungsstelle in dem Land, das Sie verlassen haben, nicht mehr verfügbar sind, bei der nationalen Arbeitsvermittlungsstelle als arbeitssuchend melden;
  • bei der Meldung Ihr Formular U2 (früher: Formular E 303) vorlegen;
  • in alle Prüfungen einwilligen, denen Antragsteller auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Ihrem neuen Land unterzogen werden, als würden Sie dort Leistungen bei Arbeitslosigkeit empfangen.

Sie sollten sich über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitssuchender in Deutschland informieren. Diese können von den Rechten und Pflichten in den Niederlanden erheblich abweichen.

Sie erhalten dann denselben Betrag wie vorher direkt auf Ihr Bankkonto in den Niederlanden.

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit wahren wollen, müssen Sie vor oder an dem Tag, an dem der Anspruch endet, in die Niederlande zurückkehren.

Gleichbehandlung

Bei der Arbeitssuche in Deutschland haben Sie dieselben Rechte wie Detusche Staatsangehörige in Bezug auf:

  • Zugang zu Beschäftigung
  • Unterstützung durch die Arbeitgsagentur;
  • finanzielle Unterstützung bei der Arbeitssuche.

Auskunft

Mehr Auskunft gibt (auf Niederländisch) UWV