Deutsche und niederländische Rente
Wenn Sie in Deutschland wohnen und auch eine deutsche Rente erhalten, fallen Sie unter die deutsche Krankenversicherung. In diesem Fall sind Sie Mitglied in der „Krankenversicherung der Rentner“. Sie brauchen dann über Ihr Einkommen in den Niederlanden keine Beiträge für Ihre niederländische Krankenversicherung und WLZ (Pflegeversicherung) zahlen. Sie können dann aber auch nicht die geplante Pflege in den Niederlanden in Anspruch nehmen. Aufgrund Ihres niederländischen Einkommens sind Sie allerdings beitragspflichtig bei Ihrer Krankenkasse. Bei einer sehr kleinen Rente aus Deutschland oder den Niederlanden kann es manchmal sinnvoll sein, diese Rente nicht zu beantragen oder freigestellt zu werden. Hierzu sollen Sie sich beraten lassen beim Grenzinfopunkt!
Nur niederländische Rente
Sie wohnen in Deutschland oder ziehen nach Deutschland und beziehen nur eine Leistung aus den Niederlanden: eine WIA-, WAO,- AOW- oder Anw-Leistung oder eine Vorruhestandsleistung.
In welchem Land sind Sie versichert?
Sie haben Anspruch auf medizinische Leistungen in Deutschland und in den Niederlanden, die Kosten werden jedoch aus den Niederlanden erstattet. Sie sind in den Niederlanden nicht mehr nach dem Pflegeversicherungs- (Wlz) und nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw) versichert über einen niederländischen ´zorgverzekeraar´.
Wenn Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden, können Sie medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen. Dazu benötigen Sie eine S1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie beim niederländischen CAK beantragen. Sie haben dann Anspruch auf Erstattungen aus der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Deutschland und aus der ´Basisverzekering` ZVW und WLZ in den Niederlanden. Mehr über die niederländische Leistungen lesen Sie hier: Zilveren Kruis
Ist Ihre Familie mitversichert?
Ihre deutsche Krankenkasse prüft, welche Familienmitglieder bei Ihnen mitversichert sind. Die Feststellung erfolgt nach deutschen Vorschriften. Häufig können Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin und Kinder bis zu einem bestimmten Alter mitversichern, sofern diese nicht bereits selbstständig in Deutschland oder in den Niederlanden versichert sind. Sie melden Ihre Angehörigen beim niederländischen Träger CAK als mitversichert an.
Wie erhalten Sie medizinische Versorgung?
Sie können medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen, wenn Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. Benötigen Sie auch medizinische Versorgung in den Niederlanden? Dann brauchen Sie eine europäische Versicherungskarte (EHIC) vom CAK. Ohne diese Bescheinigung riskieren Sie, dass Sie medizinische Leistungen selbst zahlen müssen. Wie dies in den Niederlanden gehandhabt wird, lesen Sie hier: Zilveren Kruis
Was kostet Sie das?
Sie zahlen Beiträge an das CAK. Da die durchschnittlichen medizinischen Kosten in Deutschland etwas niedriger sind als in den Niederlanden, liegt dieser Beitrag unter den Wlz- und Zvw-Monatsbeiträgen, die Sie in den Niederlanden zahlen würden. Kinder unter 18 sind kostenlos mitversichert. Angehörige ab 18 zahlen dem CAK ebenfalls Beiträge, wahrscheinlich können die ein Krankenversicherungszuschlag beantragen. Sie können eine Zusatzversicherung bei einer deutschen Krankenkasse oder einer privaten Versicherungsgesellschaft abschließen. Jeder Anbieter bietet einen eigenen Leistungskatalog, Bedingungen und Beitragssätze.
Krankenversicherungszuschlag
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben (zB Studenten ab 18 Jahren), können Sie einen Krankenversicherungszuschlag beantragen. Diesen Zuschlag zu den Krankenversicherungsbeiträge können Sie für sich selbst oder für Ihre mitversicherten Angehörigen erhalten. Den Antrag auf Krankenversicherungszuschlag stellen Sie beim niederländischen Finanzamt (belastingdienst) in Heerlen, Telefonnummer 0031 55 5385385. Mehr Informationen finden Sie auf www.toeslagen.nl (Informationen in niederländischer Sprache). Mehr Informationen über der Krankenversicherungszuschlag erfahren Sie auch hier.
Was wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts medizinische Versorgung benötigen?
Wenn Sie in ein anderes EU-/EWR-Land oder in die Schweiz in Urlaub fahren, nutzen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vom CAK. Damit können Sie im Notfall medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, auch in den Niederlanden. In den Niederlanden läuft die Kostenabwickelung über Zilveren Kruis. Kosten in andere EU-Länder werden direkt mit das CAK abgerechnet.
Was wenn Sie Krankengeld oder Arbeitslosenleistung beziehen?
Dann sind Sie auf dieselbe Weise versichert wie Personen, die arbeiten. Weitere Informationen finden Sie unter ´Arbeiten in den Niederlanden´.
Was wenn Sie Einkommen (zB Minijob) aus Deutschland beziehen
Dann werden Sie, abhängig vom Einkommen, in Deutschland pflichtversichert. Schließen Sie dann eine Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse Ihrer Wahl ab. Melden Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, damit diese Ihre Versicherung beim CAK beendet. Über Ihre niederländische Rente zahlen Sie Beiträge an Ihre Krankenkasse. Mehr Informationen über die Berechnung dieser Beiträge finden Sie hier: R0815
Beziehen Sie eine Rente aus den Niederlanden und haben einen Minijob in Deutschland? Dann erlischt Ihre Vertragsversicherung über die CAK und Sie können sich freiwillig bei Ihrer Krankenkasse versichern. Sie zahlen dann auf Ihr Einkommen Beiträge an Ihre Krankenkasse.
Die Beurteilung, ob Sie in Deutschland sozialversichert sind oder nicht, wird von Ihrer Krankenkasse vorgenommen. Sprechen Sie daher vorher mit Ihrer Krankenkasse, ob Sie vertraglich versichert bleiben können oder ob Sie sich freiwillig versichern müssen. Wenn Ihre Krankenkasse feststellt, dass die Vertragsversicherung über die CAK fortbesteht, zahlen Sie auf das Einkommen aus diesem Minijob Beiträge für die ZVW und WLZ.
Teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mit, damit er nicht die vollen Beiträge an die Minijobzentrale abführen muss.
Text für ein Teil übernommen aus eine Broschüre des Bureau voor Duitse Zaken.
Mehr Informationen finden Sie auch in einer Broschüre der DVKA.