Krankenversicherung und Pflege

Versicherung in den Niederlanden

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, sind Sie normalerweise auch dort krankenversichert. Für eine Krankenversicherung (Zorgverzekering) melden Sie sich bei einer Krankenkasse (Zorgverzekeraar) in den Niederlanden an. Den Beitrag für diese Krankenversicherung (nur Sachleistungen) bezahlen Sie selbst von Ihrem Nettolohn. Zusätzlich führt ihr Arbeitgeber an den Belastingdienst den Arbeitgeberbeitrag ab. Darüber hinaus führt er den Arbeitnehmerbeitrag zur Wlz (Pflegeversicherung) ab.

Achtung! Wenn Sie noch andere Tätigkeiten ausüben oder von zu Hause aus arbeiten, kann Ihre Sozialversicherungssituation von der oben beschriebenen Situation abweichen. Besprechen Sie Ihre Situation daher immer mit einem Experten.

Diese niederländischen Krankenversicherungen geben Auskunft, wenn Sie in den Niederlanden versichert sind und in Deutschland wohnen:

Ab dem 18. Lebensjahr zahlen Sie selbst monatlich einen festen Beitrag an Ihre Krankenversicherung. Dieser Beitrag ist abhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind und welchen Selbstbehalt Sie wählen. Der Beitrag liegt zwischen etwa € 120,- und € 150,- pro Monat. Der Selbstbehalt beträgt mindestens € 385,- und höchstens € 885,- pro Kalenderjahr. Behandlungen und Medikamente (mit Ausnahme des Besuches bei Ihrem Hausarzt) bezahlen Sie zunächst aus Ihrem „Selbstbehalt“. Wenn der Selbstbehalt verbraucht ist, werden die Kosten von Ihrem Krankenversicherung erstattet. Die Regelungen zum Selbstbehalt sind nur für Behandlungen in den Niederlanden anwendbar.

Sie können bei Ihrer Krankenkasse ein Zusatzpaket abschließen. Dafür zahlen Sie einen Zusatzbeitrag an die betreffende Krankenkasse. Achtung: Zusatzversicherungen sind immer nur in dem Land anwendbar, in dem sie abgeschlossen werden.

Bei Ihrer Krankenkasse beantragen Sie das Formular S1. Damit melden Sie sich bei Ihrer deutschen Krankenkasse als Vertragsversicherter beitragsfrei an. Wenn Sie das getan haben, können Sie die Krankenversicherungsleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen. In den Niederlanden nehmen Sie über Ihren niederländischen Krankenversicherer (zorgverzekeraar) diese Leistungen in Anspruch. Sie bestimmen selbst, in welchem Land Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

Sie können in beiden Ländern die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen (Wlz in den Niederlanden und Pflegeversicherung in Deutschland). Das deutsche Pflegegeld bildet eine Ausnahme. Darauf haben Sie keinen Anspruch.

Die Krankenkasse des Wohnsitzlandes prüft, ob Ihr Partner und/oder Ihre Kinder bei Ihnen mitversichert werden können. Weitere Informationen über die Familienversicherung finden Sie hier.

Wenn Sie in den Niederlanden gegen Krankheit versichert sind und ein relativ geringes Einkommen haben, können Sie beim Belastingdienst einen Krankenversicherungszuschlag beantragen.

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