Entsendung

Eine besondere Form der Arbeit in einem anderen Land ist die Entsendung. Sie wohnen in Deutschland und werden von Ihrem Arbeitgeber in Deutschland vorübergehend (weniger als 24 Monate) zur Ausübung einer befristeten Tätigkeit in ein anderes Land entsandt. Sie arbeiten dann faktisch in einem anderen Land.

Die Besonderheit der Entsendung besteht darin, dass Sie in Ihrem Heimatland sozialversichert bleiben und Ihr Arbeitgeber die Beiträge wie gewohnt weiterzahlt. Für diese Art der Entsendung ist eine Entsendungserklärung (A1-Erklärung) erforderlich, die Ihr Arbeitgeber beantragen wird.

Dies ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, und Sie sollten auch bedenken, dass Sie in dem Land, in das Sie entsandt werden, möglicherweise Steuern zahlen müssen.

Bedingungen für die Entsendung von Arbeitnehmern

  • Sie sind in Ihrem Arbeitsland unmittelbar vor der Entsendung sozialversichert;
  • Sie haben einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber, der Sie entsendet;
  • Ihr Gehalt wird weiterhin von Ihrem Arbeitgeber gezahlt;
  • Ihre Entsendung dauert nicht länger als 12 Monate (kann um 12 Monate verlängert werden).
  • Sie werden nicht entsendet, um einen Kollegen zu ersetzen, der bereits entsendet ist.
  • Ihr Arbeitgeber setzt sie für Tätigkeiten mit Schwerpunkt in Belgien ein.

Bedingungen für die Entsendung eines Selbstständigen

  • Sie sind in dem Land, in dem Sie unmittelbar vor der Entsendung wohnen, sozialversichert;
  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes, Sie sind staatenlos oder ein Flüchtling;
  • Ihre Entsendung dauert nicht länger als 12 Monate (kann um 12 Monate verlängert werden);
  • Sie üben betriebliche substanzielle Aktivitäten in Ihrem Wohnstaat aus.

Möchte ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen in einen anderen EU Staat entsendet werden, zum Beispiel weil er seinen Urlaub verlängern möchten (so genannte „workation“), ist auch das möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen einer Entsendung erfüllt sind. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber mit der vorübergehenden Auslandstätigkeit einverstanden ist. 

Außerdem muss beachtet werden, dass wenn diese Auslandstätigkeit nicht vorübergehend, sondern gewöhnlich – also regelmäßig – erfolgt, es keine Entsendung mehr ist, sondern es sich dann ums Arbeiten in mehreren Ländern handelt.

Antrag auf Entsendebescheinigung (A1)

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann eine A1-Entsendebescheinigung vor der Abreise vom Arbeitgeber oder von Ihnen als Selbständiger beantragt werden. Der Antrag muss elektronisch über die DVKA vom Arbeitgeber oder als Selbständiger gestellt werden.

Benötigen Sie eine A1-Bescheinigung, weil Ihr Angestellter oder Sie als Selbständiger in 2 oder mehr Ländern tätig sind? Dann beantragen Sie diese Erklärung bei der DVKA.

Service GrenzInfoPunkt

Jede Situation ist anders. Prüfen Sie daher im Vorfeld, ob in Ihrer konkreten Situation eine A1-Meldung erforderlich ist. Wenden Sie sich an den GrenzInfoPunkt in Ihrer Region, um Ihre Situation abzuklären.

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