Renten

Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Rentenmodellen, die in Frage kommen, wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten.

Altersrente

Die AOW-Leistung (AOW steht für: Allgemeines Altersgesetz) ist eine Grundleistung für Senioren über 67.  Wie hoch Ihre AOW-Leistung ist, hängt von Ihrer Wohnsituation ab und von der Anzahl Ihrer Versicherungsjahre nach dem AOW. Eine AOW-Leistung wird bezahlt wenn Sie mindestens 12 Monate versichert waren.

In den Niederlanden bauen Angestellte meistens zwei verschiedene Rentenarten auf:

  • die gesetzliche Altersrente (AOW), unabhängig vom Einkommen
  • die Betriebsrente, abhängig vom Einkommen
  • Achtung: Selbständige bauen nur die AOW auf

Die Höhe der AOW ist abhängig von

  • der Wohnsituation
  • der Anzahle der Versicherungsjahre (in den Niederlanden)

Für jedes Jahr welches Sie in den Niederlanden sozialversichert waren, steht Ihnen ein AOW-Leistungsanspruch von 2% des AOW-Grundbetrages zu. Dabei werden die 50 Jahre vor dem Eintrittsalter in die AOW berücksichtigt.

Kurz erklärt:

Haben Sie die vollen 50 Jahren AOW aufgebaut, dann bekommen Sie die vollen 100% des dann gültigen AOW-Betrages. Haben Sie 8 Jahre in den Niederlanden gearbeitet, dann erhalten Sie für diese Jahre eine AOW-Leistung von 8 x 2% = 16% des Grundbetrages für Ihre Situation.

Ab wann in Rente?

Das AOW-Eintrittsalter wird bis zum Jahr 2024 auf 67 Jahre angehoben. Ab 2025 wird es an die Lebenserwartung gekoppelt. Kontrollieren Sie jährlich im Januar, ob Ihr AOW-Eintrittsalter feststeht. Ihr AOW-Eintrittsalter wird 5 Jahre vor Erreichen festgesetzt.
Hier finden Sie einen Rechner der SVB, um Ihr Renteneintrittsalter herausfinden.

Achtung: Partner*innen haben keinen Anspruch auf AOW. Für sie besteht aber die Möglichkeit freiwillig (abgabepflichtig!) eine AOW-Rente aufzubauen.

Die folgende Tabelle zeigt die Eintrittsdaten der verschiedenen Renten bis einschließlich 2031, wie sie in 2024 ermittelt wurden.

GeburtsjahrAOW-eintrittsalter NLRegelaltersrente D
195366 Jahr + 4 Monate65 Jahr + 7 Monate
195466 Jahr + 4 Monate65 Jahr + 8 Monate
Januar bis August 195566 Jahr + 4 Monate65 Jahr + 9 Monate
September bis Dezember 195566 Jahr + 7 Monate65 Jahr + 9 Monate
Januar bis Mai 195666 Jahr + 7 Monate65 Jahr + 10 Monate
Juni bis Dezember 195666 Jahr + 10 Monate65 Jahr + 10 Monate
Januar und Februar 195766 Jahr + 10 Monate 
März bis Dezember 195767 Jahr65 Jahr + 11 Monate
195867 Jahr66 Jahr
195967 Jahr66 Jahr + 2 Monate
196067 Jahr66 Jahr + 4 Monate
196167 Jahr + 3 Monate66 Jahr + 6 Monate
196267 Jahr + 3 Monate66 Jahr + 8 Monate
196367 Jahr + 3 Monate66 Jahr + 10 Monate
1964 und weiter67 Jahr + 3 Monate67 Jahr

AOW-Rente beantragen

Ihre gesetzliche Rente beantragen Sie persönlich bei dem Träger in ihrem Wohnland. Im Fall von mehreren (europäischen) Rentenansprüchen werden die jeweiligen Träger sich miteinander in Verbindung setzen und die Ansprüche abstimmen. Daher sollten Sie rechtzeitig Kontenklärungen bei allen betroffenen Trägern durchführen. Wohnen Sie in Deutschland, dann nehmen Sie Kontakt auf mit de Deutsche Rentenversicherung.

Haben Sie in der Vergangenheit in den Niederlanden gewohnt oder gearbeitet? Dann können Sie eine AOW-Leistung erhalten, wenn Sie das AOW-Eintrittsalter (also das niederländische Rentenalter) erreichen. Dies gilt auch dann, wenn Sie in einem anderen Land wohnen. Sehr gute Informationen bekommen Sie auf der Website der SVB.

Erwerbsminderungsrente

Gegen Invalidität, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist man auch in den Niederlanden versichert. Hier gibt es allerdings keine Berufsgenossenschaft und keine gesonderte gesetzliche Versicherungspflicht für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

In den Niederlanden gibt es stattdessen ein Gesetz, das den Erwerbsausfall bei Invalidität, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit regelt: WIA.

Über dieses Gesetz sind alle Arbeitnehmer versichert, die länger als zwei Jahre ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind (ab 35% Arbeitsunfähigkeit). Nach der zweijährigen Lohnfortzahlung folgt somit eine Lohnersatzleistung.

Unter die WIA fallen zwei unterschiedliche Leistungen:
(umgangssprachlich werden beide einfach „WIA“ genannt)

  • IVA-Leistung

    • bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
    • 75% des alten Bruttolohnes (bis zum gesetzlichen Rentenalter der AOW)
  • WGA-Leistung

    • Bei vorübergehender oder nur teilweiser Arbeitsunfähigkeit
    • Höhe und Dauer der Leistung sind abhängig vom Grad der Arbeitsunfähigkeit, Verdienst und Alter

Zuständige Stelle für die WIA ist das UWV (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen). Die Beiträge für die WIA-Versicherung zahlt der Arbeitgeber, manchmal mit einem kleinen Anteil für den Arbeitnehmer.

Hat die erwerbsgeminderte Person in mehreren Ländern gearbeitet, dann bestehen in all diesen Ländern möglicherweise Teilansprüche. Könnte dies bei Ihnen der Fall sein, wenden Sie sich frühzeitig an einen GrenzInfoPunkt in Ihrer Nähe!

Nach 2 Jahren Krankheit nicht zurück am Arbeitsplatz

Wird der Arbeitsvertrag wegen langfristiger Berufsunfähigkeit gekündigt, besteht ein Anspruch auf die Abfindung (Transitievergoeding). In diesem Fall kann der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich vom UWV erhalten. Mehr zu diese Abfindung lesen Sie hier.

Weitere Informationen

Das Bureau voor Duitse Zaken der SVB bietet eine detaillierte Broschüre an, die über Ihre Ansprüche in den Niederlanden und in Deutschland im Falle der Erwerbsunfähigkeit informiert. Diese Broschüre können Sie hier herunterladen.

Hinterbliebenenrente

In den Niederlanden gibt es eine gesetzliche Hinterbliebenenversorgung (ANW) für Partner und Vollwaisen.

Ein Anspruch besteht aber nur in diesen Fällen:

  • Wenn sie ständig mit der verstorbenen Person zusammengelebt haben (Eheschließung ist keine Voraussetzung) und mindestens ein minderjähriges Kind haben
    oder
  • erwerbsunfähig sind.

Der Anspruch auf ANW endet, wenn Sie das gesetzliche Rentenalter der AOW erreichen oder das jüngste Kind 18 Jahre ist.

  • wenn sie Vollwaisen sind

Eine Waisenrente kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes gewährt werden.

Die ANW wird von der SVB verwaltet, die Betriebsrenten von Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften.

Die meisten betrieblichen Altersversorgungssysteme beinhalten auch eine Hinterbliebenenrente oder eine andere Hinterbliebenenversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger.

Betriebsrente

In den Niederlanden bauen in der Regel alle Arbeitnehmer*innen eine Betriebsrente auf. In den meisten Tarifverträgen ist eine entsprechende Verpflichtung aufgenommen. Da die Staatliche Rente (AOW) nur ca. 40% des Durchschnittslohnes sichert, sind die betrieblichen Renten in den Niederlanden von großer Bedeutung.

Meist zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Rentenbeitrages, manchmal sogar den kompletten Beitragssatz. Die niederländischen Betriebsrentenregelungen (es existieren etwa 700) werden von Betriebsrentenfonds ausgeführt.

Zusammensetzung einer Betriebsrente

Immer

eine Altersrente (ouderdomspensioen)

Oft

eine Hinterbliebenenrente (nabestaandenpensioen)

Manchmal

eine Erwerbsminderungsrente (arbeidsongeschiktheidsuitkering)

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine zusätzliche Betriebsrente für seine Arbeitnehmer zu gewährleisten, wenn in seinem Betriebszweig keine Betriebsrentenversicherung existiert.

Der Rentenfonds verpflichtet sich, Ihnen jedes Jahr ein Rentenschreiben (UPO: Uniform Pensioenoverzicht) zuzusenden. Darin steht, welche Rentenansprüche Ihnen zustehen und welche Sie noch aufbauen können. Wenn Sie nicht mehr aktiv einzahlen, bekommen Sie diese Übersicht jede 5 Jahre.

Die niederländische betriebliche Altersrente müssen Sie selbst beantragen (im Gegensatz zu Ihrer AOW-Grundrente). Wenn Sie sich von Ihrem/Ihrer Partner*in trennen, kann bei der Scheidung festgelegt werden, dass die andere Person einen Teilanspruch auf die Betriebsrente bekommt. Das sollen Sie innerhalb ein Jahr auch mitteilen an Ihre Betriebsrentenkasse.

Das Renteneintrittsdatum der betrieblichen Altersrente ist relativ flexibel (anders als bei AOW)

Von Ihnen gezahlte Beiträge sind vollständig von der Steuer absetzbar

Für Informationen zur Höhe Ihres Rentenanspruchs und ab wann Sie diese beanspruchen können, kontaktieren Sie am besten den jeweiligen Betriebsrentenfonds.

Sie können eine erste Übersicht auch auf mijnpensioenoverzicht.nl bekommen.

Hier finden Sie
Grenzinfopunke in Ihrer Nähe