Urlaub / Urlaubsgeld

Urlaubsgeld

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einfaches und doppeltes Urlaubsgeld. Während der Inanspruchnahme des gesetzlichen Jahresurlaubs erhält der Arbeitnehmer das einfache Urlaubsgeld, d.h. die Fortzahlung seines Gehaltes/Lohns.  In Bezug auf das „doppelte Urlaubsgeld“ wird jedoch noch eine starke Unterscheidung zwischen dem Statut des Arbeiters und Angestellten vorgenommen.

Arbeiter erhalten das Urlaubsgeld seitens der Urlaubskassen des Sektors. Dieses beträgt 15,38% berechnet auf 108% des Bruttolohnes des Vorjahres (abzüglich Steuer und Sozialabgaben).

Angestellte bekommen das „doppelte Urlaubsgeld“ auf Basis von 92% des Monatslohnes.

Aufbau von Urlaubsansprüchen

Belgische Arbeitnehmer erwirtschaften im Jahr N (das „Referenzjahr“) einen Urlaubsanspruch für das Jahr N+1 (das „Urlaubsjahr“). Die Dauer des Urlaubsanspruches ist proportional zu den vom Arbeitnehmer im Laufe des Referenzjahres geleisteten Arbeitstagen (bzw. den diesen gleichgestellten Nichtarbeitstagen, wie beispielsweise bei Krankheit). Hat ein Arbeitnehmer im ganzen Referenzjahr gearbeitet, hat er im Urlaubsjahr gesetzlich Anspruch auf 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche oder 24 Urlaubstage im Falle einer 6-Tage-Woche.

„europäischer Urlaub“ / Zusatzurlaub

Für vorab in Deutschland Beschäftigte gibt es darüber hinaus auch noch die Möglichkeit des sogenannten „europäischen Urlaubs“. Falls Sie vor Ihrer Arbeitsaufnahme in Belgien nicht, oder im Ausland wie z.B. Deutschland beschäftigt waren, so haben Sie vor Ablauf des Referenzjahres keinen Anspruch auf normale Urlaubstage. Erhöhen Sie Ihre Arbeitszeit im Laufe des Jahres, so haben Sie auch keinen Anspruch auf die Gesamtheit (4 Wochen) des normalen Urlaubs. Dies wird durch das System des ergänzenden Urlaubs, in dem Sie Anspruch auf „ergänzende“ Urlaubstage haben, ausgeglichen. Es handelt sich um einen Anspruch, nicht um eine Verpflichtung.

Das ergänzende Urlaubsgeld

Das ergänzende Urlaubsgeld, das Sie erhalten, wenn Sie ergänzenden Urlaub nehmen, ist als Vorschuss auf das doppelte Urlaubsgeld für das nächste Jahr zu betrachten. Es wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt, wenn Sie Ihren ergänzenden Urlaub nehmen.

Urlaub nehmen

Das Urlaubsdatum wird in Belgien festgelegt, entweder durch:

  • Die paritätische Kommission (PK) des Berufssektors
  • Den Betriebsrat
  • Die Gewerkschaftsdelegation (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber)
  • In der Regel jedoch durch individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sie können Ihre Urlaubsstunden stundenweise aber auch tageweise nehmen. Sie haben Anspruch auf mindestens zwei aufeinander folgende Urlaubswochen pro Jahr. Außerdem werden oft kollektive Urlaubstage vereinbart, zum Beispiel der Freitag nach Christi Himmelfahrt. Dann sind Sie verpflichtet, einen freien Tag zu nehmen.

Übertrag von Urlaubsstunden ins nächste Jahr

Sie dürfen Urlaubsstunden ins nächste Jahr übertragen, aber oft gibt es eine Beschränkung. Die für Sie geltenden Absprachen finden Sie in den PK (Paritätische Kommissionen), in den Arbeitsordnungen und im Arbeitsvertrag selbst.

Erkrankung während des Urlaubs

Im belgischen Arbeitsrecht gilt das Prinzip des Vorrangs der ersten Arbeitsunterbrechung.  Wenn der Arbeitnehmer also vor Beginn des Urlaubs krank wird, hat die Arbeitsunterbrechung infolge der Krankheit Vorrang. Die Urlaubstage, die mit den Krankheitstagen zusammenfallen, können also später vom Arbeitnehmer erneut genommen werden. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird. Dann wird der „Urlaub“ vorrangig betrachtet. die Urlaubstage gehen dann also verloren. Erkrankt der Arbeitnehmer jedoch genau am Wochenende vor dem Urlaub, so behält er seinen Urlaubsanspruch.

Resturlaub beim Beenden des Arbeitsverhältnisses

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis in Belgien endet, müssen die restlichen Urlaubstage genommen sein oder der Arbeitgeber muss bei der Endabrechnung Ihres Lohnes das aufgebaute Urlaubsgeld auszahlen. Der Arbeitgeber muss in diesem Falle darüber hinaus auch das bereits angesparte „doppelte Urlaubsgeld“ an den Arbeitnehmer ausbezahlen (Austrittsurlaubsgeld).

Gesetzliche Feiertage in Belgien

Abgesehen vom Jahresurlaub haben Arbeitnehmer Anrecht auf insgesamt 10 sogenannte gesetzliche Feiertage. Es handelt sich um den:

  • 1. Januar (Neujahr),
  • Ostermontag,
  • Christi Himmelfahrt,
  • Pfingstmontag,
  • 1.Mai (Tag der Arbeit),
  • 21. Juli (Nationalfeiertag),
  • 15. August (Maria Himmelfahrt),
  • 1. November (Allerheiligen),
  • 11. November (Waffenstillstand) und
  • 25. Dezember (Weihnachten).

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Sonntag, muss ein anderer Werktag als Ausgleich freigegeben werden. Der belgische Arbeitnehmer hat also Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage und 10 Feiertage (5-Tage-Woche). Tarifverträge können für den Arbeitnehmer günstigere Lösungen vorsehen.

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