Kurz und knapp

Eine kurze Beschreibung, was Sie direkt regeln sollten

Hier finden Sie eine kurze Beschreibung, was Sie tun müssen, wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen. Wenn Sie für Ihren deutschen Arbeitgeber in den Niederlanden oder auch in anderen Ländern arbeiten werden, erkundigen Sie sich bitte bei einem Grenzinfopunkt.

Anmeldung bei einer Krankenkasse

In Deutschland sind Sie gegen Krankheitskosten und Krankengeld versichert. Dazu müssen Sie sich bei einer Krankenkasse anmelden. Sie geben Ihrem Arbeitgeber an, welche Krankenkasse Sie gewählt haben; Ihr Arbeitgeber zahlt dann die Beiträge an diese Krankenkasse. Sie fragen die Krankenkasse nach dem Formular E106 und melden sich in den Niederlanden bei der CZ für die „Verdragspolis“ an. Dadurch erhalten Sie eine Krankenversicherung in Deutschland und können die Krankenversicherung und die WLZ in den Niederlanden nutzen.

Haben Sie ein Einkommen über der Lohngrenze? Wenn Sie bei einer Krankenkasse eine freiwillige Versicherung beantragen, können Sie auch die CZ-verdragspolis in den Niederlanden nutzen.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie hier.

Steuern: Formulare Finanzamt

Sie leben in den Niederlanden und arbeiten in Deutschland und müssen dieses Gehalt in Deutschland versteuern. Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland eine Steuererklärung abgeben zu können, um Steuervorteile nutzen zu können. Ist Ihr niederländisches Einkommen höher als 11.604 € (2024)? Wenn ja, erfüllen Sie die Bedingungen nicht und haben eine „beschränkte“ Steuerpflicht in Deutschland.

Beantragen Sie ein SteuerID beim Finanzamt und reichen Sie es bei dem Finanzamt ein, dem Sie unterliegen.

Ist Ihr niederländisches Einkommen niedriger als 11.604 € pro Jahr? Auch in diesem Fall kann es sinnvoll sein, sich für die „beschränkte Steuerpflicht“ zu entscheiden. In diesem Fall sind Sie nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, aber Sie dürfen dies tun, wenn Ihnen dies einen Vorteil verschafft. Wenn Sie nicht verheiratet sind oder Ihr verheirateter Partner ein Einkommen hat, das ungefähr Ihrem Einkommen entspricht oder höher ist, werden Sie auch in die Steuerklasse 1 eingestuft. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob Sie sich für die beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht für den Abzug der Einkommensteuer von Ihrem Gehalt entscheiden.

Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hat, können Sie sich für die „unbeschränkte Steuerpflicht“ in Deutschland entscheiden. Dann beantragen Sie mit dem Formular die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Sie müssen dieses Formular ausfüllen und an das niederländische Finanzamt in Heerlen senden. Dieses Finanzamt prüft und stempelt das Formular. Sie erhalten den deutsch- und niederländischsprachigen Teil zurück und übergeben ihn dem Finanzamt in Deutschland, dem Sie angehören. Dieses Finanzamt schickt Ihrem Arbeitgeber ein Schreiben, in dem es Ihnen mitteilt, dass Sie in die Steuerklasse 3 eingestuft werden.

Wenn Sie in die Steuerklasse 3 eingestuft sind, sind Sie verpflichtet, zusammen mit Ihrem Partner eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben.

Hat Ihr Partner ein höheres niederländisches Einkommen? Wenn ja, ist es ratsam, ein Antrag auf die beschränkte Steuerpflicht zu beantragen. Sie und Ihr Partner können anschließend zusammen eine Steuererklärung in Deutschland abgeben und die zu viel gezahlte Steuer zurückfordern.

Beantragung von Kindergeld

Wenn Ihr Partner in den Niederlanden arbeitet, hat er Anspruch auf niederländisches Kindergeld und eventuell Kindgebonden Budget. Sie haben Anspruch auf zusätzliches deutsches Kindergeld in Deutschland. Wenn Ihr Partner nicht arbeitet, haben Sie Anspruch auf das volle deutsche Kindergeld. Bitte beachten Sie, dass das Kindergeld rechtzeitig bei der Familienkasse in Saarbrücken beantragt wird und nur für maximal 6 Monate rückwirkend gezahlt wird. Die Antragsformulare für das deutsche Kindergeld sind auch auf Niederländisch verfügbar. Sie verwenden das Standard-Antragsformular und für jedes Kind eine Anlage im Ausland (KG51).

Betriebliche Altersvorsorge

Sie bauen in Deutschland eine gesetzliche Rente auf, deren Höhe von Ihrem Gehalt abhängt. Im Allgemeinen ist dies höher als die staatliche niederländische Rente.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie für einen längeren Zeitraum, mindestens 5 Jahre, in Deutschland arbeiten werden, können Sie über Ihren Arbeitgeber eine Zusatzrente aufbauen, um im Ruhestand ein höheres Einkommen zu haben. Die Beiträge für diese Versicherung werden von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und Ihr Arbeitgeber ergänzt diesen Beitrag um mindestens 15%.

Informationen

Nutzen Sie diese Website, hier finden Sie die Formulare für das Finanzamt und Links zu den verschiedenen anderen Formularen für den Kindergeldantrag und die Website von CZ.

Die Folgen eines Jobs in Deutschland sind für jeden anders. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, mit dem Grenzinfopunkt zu klären, ob es für Sie irgendwelche Probleme gibt, auf die Sie achten sollten.

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