Krankengeld und Lohnfortzahlung

In diesen Film wird Ihnen auf Niederländisch erläutert, wie die Regeln sind, wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten und Krank werden.

Lohnfortzahlung bei Krankheit und Krankengeld

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und krank werden, haben Sie zunächst Anspruch auf maximal 6 Wochen Lohnfortzahlung. Sind Sie nach 6 Wochen immer noch krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld, wenn Sie pflicht- oder freiwillig bei einer Krankenkasse versichert sind.

Unten finden Sie alle Informationen über dieses Krankengeld.

Wann Krankengeld

Krankengeld wird im Falle der Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit und im Falle der Aufnahme ins Krankenhaus, in die präventive Gesundheitsversorgung oder Rehabilitation gezahlt. Der Anspruch auf Krankengeld beginnt an dem Tag, an dem der Arzt/das UWV die Arbeitsunfähigkeit feststellt.

Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer allgemein die ersten 6 Wochen die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. In dieser Zeit wird der Anspruch auf Krankengeld ausgesetzt.

Die ersten 4 Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses werden als Wartezeit betrachtet und beinhalten keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. In diesem Fall wird das Krankengeld bis zum 28. Tag des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit nach dieser Zeit weiter an, zahlt der Arbeitgeber den Lohn für 6 Wochen.

Neben dem Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit besteht auch ein Anspruch auf Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld wird ausgesetzt, solange der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, weiterzuzahlen, zahlt die Krankenkasse eine Leistung bei Krankheit.

Wieviel Krankengeld

Bei Arbeitnehmern ist die Höhe des Krankengeldes abhängig von ihrem Lohn, der vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurde. Die Zahlung beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns. Bei der Berechnung werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt, die in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit geleistet wurden. Die Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Brutto-Krankengeld abgezogen. Für Krankengeld sind in Deutschland keine Steuern zu entrichten, aber es zählt bei der Progression, wenn Sie noch andere Einkünfte in Deutschland haben. Dadurch können Sie in einen höheren Steuertarif kommen.

Krankengeld das vor 2023 ausbezahlt worden ist, kann in den Niederlanden versteuert werden.

Krankmeldung UWV und Krankenkasse

Wenn Sie nach 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers noch krank sind, müssen Sie dafür sorgen, dass die Zeiträume, in denen Sie beim UWV krank gemeldet sind, ununterbrochen sind. Wenn der Zeitraum unterbrochen wird, kann Krankengeld verweigert werden. Sorgen Sie dafür, dass Sie vor Ablauf der Frist Kontakt mit dem UWV für ein neues Ablaufdatum aufnehmen. Samstage zählen nicht als Werktage mit. Jede Lücke in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit hat finanzielle Folgen.

Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit ist eine Verpflichtung des kranken Arbeitnehmers. Die Folgen einer nicht erfolgten oder verspäteten Bekanntgabe gehen somit zulasten der betroffenen Person.

Urlaub und Krankengeld

Das Krankengeld kann während Ihres Urlaubs weitergezahlt werden, wenn Sie von Ihrer Krankenkasse die Zustimmung erhalten haben. Es ist sinnvoll, das UWV bestätigen zu lassen, dass der Urlaub den Genesungsprozess aus medizinischer Sicht nicht in Gefahr bringt oder verzögert und dass Sie immer noch nicht in der Lage sind, im Urlaub zu arbeiten. Sorgen Sie dafür, dass Sie den Antrag rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vorher) bei der Krankenkasse einreichen.

Rehabilitationsmaßnahmen

Wenn laut ärztlichem Rat die Verdienstmöglichkeiten erheblich gefährdet sind, kann die Krankenkasse Sie ersuchen, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Rehabilitation (Reha oder Kur genannt) zu stellen. Wenn der Antrag nicht innerhalb dieser Frist gestellt wird, wird der Anspruch auf Krankengeld ausgesetzt.

Durch einen Rehabilitationsantrag ist es möglich, dass dieser Antrag für Rehabilitation als ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente betrachtet wird.

Ende Krankengeld

Sie können für maximal 78 Wochen Krankengeld erhalten. Danach wird es Aussteuerung genannt. Sie haben dann möglicherweise Anspruch auf eine Erbwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung. Der Nachteil ist, dass eine Erbwerbsminderungsrente niedriger ist als das Krankengeld. Wenn Sie auch eine niederländische Beschäftigungsgeschichte haben, müssen Sie auch eine WIA-Leistung beantragen. Die Wartezeit für die WIA beträgt für Grenzgänger nicht zwei Jahre, sondern entspricht der Wartezeit in Deutschland. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Erwerbsminderungsrente.

Wenn Sie in Deutschland oder den Niederlanden nach Ablauf des Krankengeldes nicht erwerbsgemindert sind, sind Sie arbeitslos. Bei Beendigung des Arbeitsvertrags haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld vom UWV in den Niederlanden. Wenn der Arbeitsvertrag noch besteht, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur, wenn Sie mindestens 15 Stunden pro Woche für eine leichte Arbeit zur Verfügung stehen. Sie müssen auch die anderen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Berater im GrensInfoPunt.

Dank an die Arbeitskammer des Saarlandes

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