Kurz und knapp

Hier finden Sie eine kurze Beschreibung, was Sie tun müssen, wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten wollen. Wenn Sie für Ihren niederländischen Arbeitgeber in Deutschland arbeiten (zB in Homeoffice) oder auch in anderen Ländern arbeiten werden, erkundigen Sie sich bitte bei einem GrenzInfoPunkt.

Beantragung einer Burgerservicenummer

Ihr Arbeitgeber benötigt Ihre Burgerservicenummer die Sie bei einige niederländische Gemeinden beantragen können, Sie werden eingetragen in die RNI (Regiatratie niet ingezetenen / Registrierung nicht Einwohner der Niederlanden) Ohne eine Burgerservicenummer können Sie nicht in den Niederlanden arbeiten. Sie benötigen diese Nummer, um eine Krankenversicherung
abzuschließen, Ihre Rente aufzubauen und Steuern zu zahlen oder zurückzufordern.

Anmelden bei einem ´Zorgverzekeraar´

Sie sind in den Niederlanden gegen Krankheitskosten versichert; es gibt keine Lohngrenze. Dazu müssen Sie sich bei einem niederländischen Zorgverzekeraar (Art Krankenkasse) anmelden. Sie zahlen Ihre eigene Prämie an diese Krankenkasse. Die Höhe der Prämie richtet sich nach der von Ihnen gewählten Selbstbeteiligung (mindestens 385 € und höchstens 885 € pro Jahr) und danach, ob Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Sie fragen Ihre Zorgverzekeraar nach dem Formular S1 und melden sich damit bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland. Auf diese Weise können Sie die Gesundheitsversorgung in den Niederlanden und Deutschland nutzen.

Krankengeld wird nur in Ausnahmefällen gezahlt, z.B. wenn Sie keinen Arbeitgeber mehr haben. Krankengeld wird vom UWV gezahlt. In den meisten Fällen zahlt Ihr Arbeitgeber bis zu 2 Jahre lang das Gehalt weiter.

Wie Deutschland haben auch die Niederlande eine beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht (ausländischer Steuerzahler oder qualifizierter ausländischer Steuerzahler). Ihr Arbeitgeber verwendet eine spezielle Tabelle der Lohnsteuer, was bedeutet, dass Sie mehr Steuern zahlen. Wenn Sie das ganze Jahr über in den Niederlanden gearbeitet haben, können Sie mit Hilfe einer Steuererklärung die zuviel gezahlte Steuer von den Steuerbehörden zurückfordern.

Beantragung von Kindergeld

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten und Ihr Partner in Deutschland arbeitet, müssen Sie in der Regel kein niederländisches Kindergeld (Kinderbijslag) beantragen, da das deutsche Kindergeld höher ist als das niederländische Kindergeld und das Kindgebonden Budget. Wenn Ihr Partner nicht arbeitet, müssen Sie in den Niederlanden Kindergeld beantragen, während Ihr Partner in Deutschland zusätzliches Kindergeld beantragt. Wenn Sie Alleinerziehende sind, sind das niederländische Kindergeld und das Kindgebonden Budget in vielen Fällen höher als das deutsche Kindergeld. Sie können Kindergeld und Kindgebonden Budget bei der Sociale Verzekeringsbank beantragen.

Altersrente und Betriebliche Altersversorgung

Fast alle Mitarbeiter in den Niederlanden bauen neben der gesetzlichen Altersrente (AOW) eine Betriebsrente auf. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, um welche Pensionskasse es sich handelt.

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