Familie

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, gilt für Sie die deutsche Sozialversicherung. Laut den europäischen Vorschriften kann dies auch Folgen für Ihre Familie haben.

Partner

Arbeitet Ihr Partner nicht in den Niederlanden und erhält er oder sie auch keine Leistungen? Dann kann Ihr Partner, sofern Sie verheiratet sind oder in einer registrierten Partnerschaft leben, bei der Krankenkasse mitversichert werden. Der Partner hat dann in den Niederlanden auch Anspruch auf die kostenlose Vertragspolice der CZ. Weitere Informationen erhalten Sie unter Familien-Krankheitskosten.

Kinder

Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen

Während der Schwangerschaft und nach der Niederkunft haben Sie Anspruch auf eine Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistung. Die Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistung wird für einen Zeitraum von 14 Wochen gezahlt.

Elterngeld und Elternzeit

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und ein Kind bekommen haben, besteht die Möglichkeit, für maximal 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Das ist mehr oder weniger mit dem Ouderschapsverlof in den Niederlanden vergleichbar. In dieser Elternzeit wird das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt, aber Sie erhalten keinen Lohn. Sie bleiben in Deutschland sozialversichert wie in der Krankenversicherung.

Achtung: Wenn Sie während der Elternzeit in den Niederlanden arbeiten, fallen Sie sofort in die Zuständigkeit der niederländischen Sozialversicherung.

Während der Elternzeit können Sie im ersten Jahr nach der Geburt Ihres Kindes in Deutschland eine Vergütung beantragen. Sie heißt Elterngeld.

Kindergeld

Wenn Sie Kinder unter 18 Jahren haben (oder studierende Kinder unter 25), haben Sie Anspruch auf Kindergeld in Deutschland. Der Betrag des deutschen Kindergelds ist höher als der niederländische Kinderzuschlag. Wenn Ihr Partner in den Niederlanden arbeitet, hat Ihr Partner Anspruch auf den niederländischen Kinderzuschlag und Sie haben Anspruch auf eine Ergänzung aus Deutschland.

Familienversicherung

Ihr Kind kann in Deutschland mitversichert werden, wenn Ihr Partner nicht arbeitet. Arbeitet Ihr Partner in den Niederlanden, wird Ihr Kind bei Ihrem Partner mitversichert.

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