Krankenversicherung

Belgien hat ein Pflicht-Krankenversicherungssystem. Wenn Sie in Belgien sozialversichert sind, müssen Sie eine belgische Krankenversicherung abschließen. Eine Liste von Belgische Krankenkassen finden Sie hier.

Um auch in den Niederlanden die medizinische Versorgung nutzen zu können, müssen Sie sich bei der CZ in den Niederlanden für eine Vertragspolice anmelden. Dafür brauchen Sie ein Formular S1 (E106), das Sie bei Ihrer belgischen Krankenkasse beantragen können.

Sie haben Anspruch auf belgische und niederländische Gesundheitsversorgung. Die Kosten der Gesundheitsversorgung werden nach den Regeln des Landes erstattet, in dem Sie die Leistungen in Anspruch genommen haben.

Hier finden Sie eine Liste der belgischen Krankenkassen, bei denen Sie sich anmelden können.

Familienmitglieder:

Wenn Ihr Partner und/oder Kinder in den Niederlanden selbst pflichtkrankenversichert ist/sind, bleibt das so.

Wenn Ihr Partner und/oder Ihre Kinder nicht in den Niederlanden pflichtversichert sind, dann sind sie zulasten von Belgien mitversichert. Die Vorschriften im Land Ihres Wohnsitzes sind dafür ausschlaggebend.  CZ beurteilt, wer als mitversichertes Familienmitglied in Betracht kommt und teilt der belgischen Krankenkasse mit, welche Familienmitglieder zulasten von Belgien mitversichert sind. CZ trägt dies ins S1 Formular ein. Ihre Familienmitglieder haben dann auch Anspruch auf medizinische Versorgung in Belgien und den Niederlanden. Sie zahlen dann nicht mehr die Beiträge an die CZ.

Kosten:

Der Beitrag ist ein prozentualer Beitrag für die Basisversicherung, der durch den Arbeitgeber von Ihrem Lohn einbehalten wird (ein Teil der 13,07%, die für Sozialversicherungsbeiträge vom Lohn einbehalten werden).

Bei den meisten belgischen Krankenkassen zahlen Sie außerdem die so genannte Zusatzversicherung. Sie ist ebenfalls Pflicht. Sie kostet zwischen €13,- und € 15  pro Monat. Wenn Sie keine Zusatzversicherung abschließen möchten, können Sie in die Krankenkasse nach öffentlichem Recht, die ,Hulpkas’ (HZIV, CAAMI, HKIV) wechseln.

Neben der Pflichtversicherung können Sie freiwillig eine Versicherung für die Aufnahme im Krankenhaus abschließen. Die Kosten dafür variieren je nach Person.

Neben der Krankenversicherung besteht in Flandern für Personen ab 26 Jahren die Verpflichtung, sich der Versorgungsversicherung der flämischen Gemeinschaft anzuschließen. Dies ist eine Versicherung für eine Beteiligung an den Kosten bestimmter nicht medizinischer Versorgungsmaßnahmen für pflegebedürftige Personen. Der Beitrag liegt bei € 50,- pro Jahr.

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