Wenn Sie in Deutschland arbeiten und krank werden, haben Sie zunächst Anspruch auf maximal 6 Wochen Lohnfortzahlung. Sind Sie nach 6 Wochen immer noch krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld.
- Beachten Sie: Sind Sie privat versichert, müssen Sie selber eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
- Beachten Sie: Wenn Sie pflicht- oder freiwillig bei einer Krankenkasse versichert sind und krank werden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.
Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld ?
Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeitnehmer allgemein die ersten 6 Wochen die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. In dieser Zeit wird der Anspruch auf Krankengeld ausgesetzt . In den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses zahlt die Krankenkasse direkt.
Wenn der Arbeitgeber sich weigert in den ersten 6 Wochen zu zahlen, zahlt die Krankenkasse eine Leistung bei Krankheit.
Wie hoch ist mein Krankengeld ?
Bei Arbeitnehmern ist die Höhe des Krankengeldes abhängig von ihrem Lohn, der vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurde. Die Zahlung beträgt 70 Prozent des Bruttolohns, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns. Bei der Berechnung werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt, die in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit geleistet wurden.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden vom Brutto-Krankengeld abgezogen. Für Krankengeld sind in Deutschland keine Steuern zu entrichten, aber es zählt bei der Progression, wenn Sie noch andere Einkünfte in Deutschland haben. Dadurch können Sie in einen höheren Steuertarif kommen. In Belgien wird darauf jedoch wohl die Gemeindesteuer berechnet.
Bekomme ich auch Krankengeld, sollte mein Arbeitsverhältnis während meiner Krankheit enden?
Ja, die deutsche Krankenkasse zahlt bis zu 78 Wochen das Krankengeld weiter. Achten Sie in dem Fall darauf, dass keine Unterbrechungen zwischen den einzelnen Krankmeldungen vorkommen, weil Sie sonst Ihre Ansprüche verlieren.
Kann ich in Urlaub fahren, während ich Krankengeld erhalte?
Das Krankengeld kann während Ihres Urlaubs weitergezahlt werden, wenn Sie von Ihrer Krankenkasse die Zustimmung erhalten haben. Sorgen Sie dafür, dass Sie den Antrag rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vorher) bei der Krankenkasse einreichen.
Worauf muss ich bei einer Rehabilitationsmaßnahme achten?
Wenn laut ärztlichem Rat die Verdienstmöglichkeiten erheblich gefährdet sind, kann die Krankenkasse Sie ersuchen, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Rehabilitation (Reha oder Kur genannt) zu stellen. Wenn der Antrag nicht innerhalb dieser Frist gestellt wird, wird der Anspruch auf Krankengeld ausgesetzt.
Beachten Sie: Ein Antrag für Rehabilitation kann auch als ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gewertet werden.
Was passiert, wenn mein Anspruch auf Krankengeld endet ?
Sie können für maximal 78 Wochen Krankengeld erhalten. Danach wird es Aussteuerung genannt. Sie haben dann möglicherweise Anspruch auf eine Erbwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie auch belgische Versicherungszeiten in der Vergangenheit hatten, muss auch in Belgien ein Anspruch auf belgisches Invalidengeld überprüft. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Erwerbsminderungsrente.
Wenn Sie in Deutschland oder in Belgien nach Ablauf des Krankengeldes nicht erwerbsgemindert sind, sind Sie arbeitslos. Bei Beendigung des Arbeitsvertrags haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in Belgien. Wenn der Arbeitsvertrag noch besteht, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland von der Arbeitsagentur (Antrag auf Nahtlosigkeitsleistungen).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Berater im GrensInfoPunt.