Eine kurze Beschreibung, was Sie direkt regeln sollten
Hier finden Sie eine kurze Beschreibung, was Sie tun müssen, wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen. Wenn Sie für Ihren deutschen Arbeitgeber in den Niederlanden oder auch in anderen Ländern arbeiten werden, erkundigen Sie sich bitte bei einem GrenzInfoPunkt.
Anmeldung bei einer Krankenkasse
In Deutschland sind Sie gegen Krankheitskosten und Krankengeld versichert. Dazu müssen Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. Ein Vergleichsportal finden Sie unter www.gesetzlichekrankenkassen.de. Sie geben Ihrem Arbeitgeber an, welche Krankenkasse Sie gewählt haben; Ihr Arbeitgeber zahlt dann die Beiträge an diese Krankenkasse. Sie fragen die Krankenkasse nach dem Formular S1 und melden sich in Belgien an bei ein der Belgischen Krankenkassen oder die HKIV (Hilfskasse für Kranken- under Invalidenversicherung). Dadurch erhalten Sie eine Krankenversicherung in Deutschland und können Sie die Gesundheitsfürsorge in Belgien gebrauchen.
Haben Sie ein Einkommen über der Lohngrenze? Wenn Sie bei einer Deutsche Krankenkasse eine freiwillige Versicherung beantragen, können Sie sich auch bei ein der Belgischen Krankenkassen anmelden.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf unserer Website unter Krankenversicherung.
Steuern: Formulare Finanzamt
Beantragen Sie eine SteuerID (Info unter Steuern) beim Finanzamt und reichen Sie es bei dem Finanzamt ein, dem Sie unterliegen. Auf diese Seite finden Sie auch mehr Informationen dazu, wo Sie Steuern Steuern zahlen, über die Deutsche (un)beschränkte Steuerpflicht und über Steuerklassen.
Beantragung von Kindergeld
Wenn Ihr Partner in Belgien arbeitet, hat er Anspruch auf belgisches Kindergeld (z. B. allocations familiales bzw. Groeipakket, je nach Region). Zusätzlich haben Sie in Deutschland Anspruch auf ergänzendes deutsches Kindergeld. (Weitere Informationen finden Sie unter Rund ums Kind – Kindergeld und andere Familienleistungen.)
Ist Ihr Partner nicht erwerbstätig, dann haben Sie Anspruch auf das volle deutsche Kindergeld. Bitte beachten Sie, dass das Kindergeld rechtzeitig bei der Familienkasse in Saarbrücken beantragt wird und maximal für 6 Monate rückwirkend gezahlt werden kann. Die Antragsformulare für das deutsche Kindergeld sind mehrsprachig verfügbar (auf die Website der Bundesagentur für Arbeit), auch auf Niederländisch. Sie verwenden das Standard‑Antragsformular sowie für jedes Kind die Anlage Ausland (KG 51).
Betriebliche Altersvorsorge
Sie bauen in Deutschland eine gesetzliche Rente auf (weitere Informationen unter Renten), deren Höhe von Ihrem Einkommen abhängt. Im Allgemeinen liegt diese über der staatlichen belgischen Rente.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie für einen längeren Zeitraum, mindestens fünf Jahre, in Deutschland arbeiten werden, können Sie über Ihren Arbeitgeber eine betriebliche Zusatzrente aufbauen, um im Ruhestand über ein höheres Einkommen zu verfügen. Die Beiträge zu dieser Versicherung werden von Ihrem Bruttogehalt einbehalten. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich daran mit einem Zuschuss von mindestens 15 %.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Regelung in Anspruch zu nehmen. Entscheiden Sie sich jedoch dafür, ist Ihr Arbeitgeber zur Mitwirkung verpflichtet.
Weitere Informationen
Die Folgen eines Jobs in Deutschland sind für jeden anders. Aus diesem Grund kann es ratsam sein, mit dem Grenzinfopunkt zu klären, ob es für Sie irgendwelche Probleme gibt, auf die Sie achten sollten.
Wenn Sie das Angebot bekommen, einen Nebenjob in Deutschland anzunehmen, lesen Sie zuerst unseren Artikel über den Minijob.