Kinderbetreuungszuschlag

Sie wohnen in den Niederlanden und Ihre Kinder gehen in den Kindergarten/die Kindertagesstätte? Dann können Sie eine monatliche Leistung für die Betreuungskosten erhalten. Diesen niederländischen Kinderbetreuungszuschlag (Kinderopvangtoeslag) erhalten Sie, wenn:

  • Sie und Ihr Partner beide arbeiten, und
  • Ihr Kind in eine registrierte Kinderbetreuungseinrichtung geht und Sie die Kosten zahlen, und
  • Ihr Kind unter der Anschrift Ihres Wohnsitzes gemeldet ist.

Sie können den Kinderbetreuungszuschlag erhalten, so lange Sie den Bedingungen entsprechen.

Die Höhe des Kinderbetreuungszuschlags hängt von Ihrem Einkommen und der Stundenzahl Ihrer Arbeit ab. Auch die Anzahl der Kinder, die betreut werden, die Zahl der Betreuungsstunden und der Stundenpreis bestimmen die Höhe. Auf der Website können Sie eine Probeberechnung durchführen, um zu sehen, wie viel Kinderbetreuungszuschlag Sie erhalten können.

Sie beantragen den Kinderbetreuungszuschlag bei der Steuerbehörde/Abteilung Zuschläge. Weitere Informationen unter www.toeslagen.nl.

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