Urlaub und Urlaubsgeld

Gesetzliche Urlaubstage

Sie haben in Deutschland gesetzlichen Anspruch auf 24 Urlaubstage. Dabei wird von einer 6-Tage-Arbeitswoche ausgegangen, was impliziert, dass Sie in einem ganzen Jahr Anspruch auf 4 Wochen an Urlaubstagen haben. Arbeiten Sie 5 Tage in der Woche, haben Sie Anspruch auf 20 Urlaubstage. Urlaubstage werden nicht auf Sonntage und gesetzliche Feiertage angerechnet. Berücksichtigen Sie, dass gesetzliche Feiertage in jedem Bundesland unterschiedlich sind.

Es ist üblich, dass Sie mindestens 2 aufeinander folgende Wochen im Jahr Urlaub nehmen. Das ist nicht gesetzlich geregelt, aber im Rahmen der Rechtsprechung festgelegt.

Der Arbeitgeber kann nur in sehr schwer wiegenden Fällen den Urlaub ablehnen.

Während des Urlaubs wird der übliche Arbeitslohn weitergezahlt, es besteht folglich kein Anspruch auf Weiterzahlung von Unkostenerstattungen und Ähnlichem. Gesetzlich wird von dem durchschnittlichen Lohn des Arbeitnehmers in den 13 Wochen vor dem Urlaub ausgegangen.

Tarifverträge

In den Tarifverträgen ist für die meisten Arbeitnehmer die Zahl der Urlaubstage höher als die gesetzliche Zahl. Personen, die schwere oder gefährliche Tätigkeiten ausüben, haben häufig Anspruch auf zusätzliche freie Tage.

In einigen Tarifverträgen gibt es auch Regelungen für Sonderurlaub, zum Beispiel bei einer Eheschließung oder beim Tod eines Familienmitglieds, manchmal auch bei einem Umzug. Dies ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Der Anspruch auf die volle Anzahl Urlaubstage besteht erst, wenn man mindestens 6 Monate gearbeitet hat.

Arbeiten Sie (noch) kein volles Jahr bei dem Arbeitgeber, wird die Anzahl der Urlaubstage anteilig ermittelt. Für jeden vollen Monat bekommen Sie 1/12 der Anzahl der Urlaubstage.

Meistens steht in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen, dass Urlaubstage, die in einem Jahr nicht genommen wurden, bis zum 1. April des Folgejahres genommen werden müssen. Wenn Sie längere Zeit krank waren, beispielsweise ein ganzes Jahr, kann es sein, dass Sie diese Urlaubstage in dem Jahr nehmen, in dem Sie wieder arbeiten können.

Ist es nicht möglich, die Urlaubstage zu nehmen (zum Beispiel weil Sie eine andere Stelle gefunden haben), müssen diese Tage abgegolten werden.

Urlaubsgeld

Es gibt einen Unterschied zwischen Urlaubsgeld (in Belgien doppeltes Urlaubsgeld genannt) und Urlaubsentgelt (einfaches Urlaubsgeld genannt). Die Lohnfortzahlung im Urlaub ist gesetzlich geregelt. Das Urlaubsgeld selber ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. In den meisten Tarifverträgen steht eine Regelung und manchmal auch in Arbeitsverträgen. Wenn in Arbeitsverträgen explizit steht, dass Urlaubsgeld freiwillig und ohne Verpflichtung für den Arbeitgeber gezahlt werden kann, besteht kein Anspruch auf dieses Urlaubsgeld.

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