Partner
Ihr Partner, mit dem Sie verheiratet sind oder in einer registrierten Partnerschaft leben, kann mit Ihnen in Deutschland mitversichert werden. Die Bedingung dafür ist allerdings, dass Ihr Partner in den Niederlanden nicht arbeitet oder Leistungen empfängt.
Ihr Partner ist dann genau so versichert wie Sie. Über die deutsche Krankenkasse sind Sie beide in Deutschland versichert und über die kostenlose Vertragspolice der CZ nutzen Sie die Gesundheitsversorgung in den Niederlanden.
Wenn der Partner in den Niederlanden arbeitet oder eine WW-Leistung, Krankengeld oder eine WIA / WAO-Leistung erhält, ist dieser Partner in den Niederlanden versichert und seine eventuellen Kinder sind bei diesem Partner in den Niederlanden mitversichert. Wenn Ihr Partner eine Rente (Betriebsrente, AOW) erhält, ist nur Ihr Partner in den Niederlanden versichert, während Ihre Kinder in Deutschland mitversichert sind.
Kinder
Die Mitversicherung in Deutschland bei einer Krankenkasse ist auch für Kinder möglich, die unter 18 Jahre alt sind. Vollendet Ihr Kind das 18. Lebensjahr, muss es selbst in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen und dafür auch den nominalen Beitrag an den Krankenversicherer zahlen. Ist das Kind unter 18 und hat das Kind in den Niederlanden einen Nebenjob ? Dann ist dieses Kind (kostenlos) selbständig in den Niederlanden versichert und das Kind ist nicht mehr bei der Krankenkasse mitversichert.
Anmeldung bei der Krankenversicherung in den Niederlanden
Um in den Niederlanden weiterhin die niederländische Gesundheitsversorgung und Wlz zu nutzen, brauchen Sie von der deutschen Krankenkasse, bei der Sie sich angemeldet haben, das Formular S1. Mit diesem Formular melden Sie sich bei CZ-verzekeringen in den Niederlanden an. Sie haben in diesem Fall in den Niederlanden nicht die freie Wahl eines Krankenversicherers. CZ ermittelt, wer mitversichert werden kann und teilt dies der deutschen Krankenkasse mit. Eventuelle Mitversicherte nutzen dann in den Niederlanden das niederländische Gesundheitssystem auf die gleiche Weise über CZ und in Deutschland wie Sie über Ihre Krankenkasse.
Krankenversicherungszuschlag (zorgtoeslag)
Wenn Sie in Deutschland krankenversichert sind, haben Sie in den Niederlanden keinen Anspruch mehr auf den Krankenversicherungszuschlag (zorgtoeslag). Wenn Ihr Partner in den Niederlanden versichert ist und das gemeinsame Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt, hat Ihr Partner Anspruch auf die Hälfte des Zuschlags. Ist Ihr Partner bei Ihnen in Deutschland mitversichert, besteht überhaupt kein Anspruch auf Krankenversicherungszuschlag.