Sonderurlaub

In den Niederlanden gibt es gesetzlichen Sonderurlaub (wettelijk verlof) und Freistellungen (bijzonder verlof). Beide können bezahlt, unbezahlt oder teilbezahlt sein. Sowohl welcher bijzondere verlof existiert als wie beide Varianten bezahlt werden (vollständig, teilweise oder nicht) ist Ihrem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt.

Wettelijk verlof

Die folgenden Regelungen sind im Gesetz für Arbeit und Gesundheit (Wet arbeid en zorg) geregelt. Auf der Website der niederländischen Regierung finden Sie eine ausführliche Beschreibung dieser verschiedenen Regelungen:

In Ihrem cao oder Arbeitsvertrag können Absprachen enthalten sein, die die gesetzlichen Sonderurlaub ergänzen beziehungsweise davon abweichen.

Bijzonder verlof

In Ihrem cao, Arbeitsvertrag oder in den Unternehmensvorschriften steht, wann Sie Anspruch auf Freistellung haben. In diesen Vereinbarungen ist festgelegt, wann dieser Urlaub möglich ist, wie lange der Urlaub dauert, und ob der Urlaub bezahlt oder unbezahlt ist. Ihr Arbeitgeber oder die Personalabteilung können Ihnen helfen.

Sie können bei besonderen familiäreren Umständen oder für ein besonderes Ereignis Sonderurlaub beantragen. Zum Beispiel für:

  • die Beerdigung eines Familienmitglieds
  • Ihre Hochzeit oder die Hochzeit eines Familienmitglieds
  • Ihr Dienstjubiläum
  • einen Umzug
  • eine Prüfung
  • einen Arztbesuch
  • Aktivitäten für eine Gewerkschaft

Sie haben keinen Anspruch auf (bezahlten) Urlaub, um sich bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben. Haben Sie ein Vorstellungsgespräch zu Zeiten, zu denen Sie normalerweise arbeiten? Dann müssen Sie dafür Urlaub nehmen. Achtung: in Ihrem cao oder Ihren Unternehmensvorschriften können andere Vereinbarungen enthalten sein.

Es gilt kein bedingungsloser Anspruch auf Arztbesuche während der Arbeitszeit. Arbeitnehmer müssen soweit möglich in Ihrer Freizeit zum Arzt oder Zahnarzt gehen. Wenn ein Arztbesuch außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, haben Sie Anspruch auf eine kurze genehmigte Abwesenheit.

Wenn Sie während der Arbeitszeit eine Schwangerschaftskontrolluntersuchung haben, gibt es Anspruch auf Urlaub. Sie müssen dafür keine Urlaubsstunden nehmen. Außerdem gilt Lohnfortzahlung während der Schwangerschaftsuntersuchung und der Reisezeit. Dies ist im Arbeitszeitengesetz (Arbeidstijdenwet) geregelt.

Wenn ein unmittelbares Familienmitglied stirbt, haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub. Dieser Urlaub ist dazu bestimmt, die erforderlichen Dinge zu regeln. Der Urlaub wegen einer außergewöhnlichen Situation kann in Sonderurlaub übergehen.

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