Kinder und Familie

Sofern Sie in Belgien arbeiten, können Sie Anspruch auf verschiedene Urlaubsregelungen und Leistungen besitzen. Dies hängt jedoch nicht nur von Ihren, sondern auch den Umständen des anderen Elternteils ab.

Sie sollten sich daher gut über Ihre Rechte informieren.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

Nach belgischem Recht haben Sie haben Anspruch auf:

  • Mutterschaftsurlaub in Belgien: Diesen beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Für die Auszahlung des dazugehörigen Mutterschaftsgeldes ist Ihre belgische Krankenkasse zuständig. Der Mutterschaftsurlaub beträgt 15 Wochen.  Eine Woche vor der Geburt ist Pflicht, dann können 14 Wochen nach der Geburt genommen werden, oder beispielsweise auch 6 Wochen vor Geburt und 9 Wochen nachher.
  • Vaterschaftsurlaub: Dieser beträgt 20 Tage. Davon trägt der Arbeitgeber 3 Tage und die restlichen Tage ihre belgische Krankenkasse. Sie können selbst entscheiden, ob Sie alle Tage in Anspruch nehmen oder nur einen Teil des Geburtsurlaubs. Sie können die Tage auch ununterbrochen oder gestaffelt nehmen.  Beantragen können diese Leistung bei Ihrer belgischen Krankenkasse.

Elternurlaub und Zeitkredit

In Belgien gibt es verschiedene Formen und Möglichkeiten, die Arbeit zu unterbrechen, um die Kinder zu betreuen. Im Detail weichen diese Regelungen von den deutschen ab.

Elternurlaub

Wenn Sie in Belgien arbeiten, haben Sie eventuell Anrecht auf einen Elternurlaub. Dies ist eine zeitliche Reduzierung oder Unterbrechung Ihrer Arbeitsleistung, um Ihre kleinen Kinder zu betreuen. Während dieser Perioden können Sie eine monatliche Leistung via LfA (RVA, ONEM) erhalten.

Im Privatsektor gelten prinzipiell folgende Regeln:

  • Sie waren in den vergangenen 15 Monaten mindestens 12 Monate bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt
  • Das Kind ist noch nicht 12 Jahre alt
  • Sie können den Anspruch auf Elternurlaub nicht auf Ihren Partner übertragen

Der Elternurlaub beträgt 4 Monate, wenn man Vollzeit aussetzen möchte. Sie können dies auch in verschiedene Perioden aufteilen von insgesamt 16 Wochen. Wenn Sie sich entscheiden den Elternurlaub nur Halbzeit oder 1/5 zu nehmen, wird die Gesamtdauer entsprechend verändert.

Die Höhe der Leistungen beträgt bei einem Vollzeitelternurlaub (Stand 2024) €1.017,77 brutto.

Auf der Seite der LfA (RVA, ONEM) finden Sie mehr Informationen über die Regelungen und Besonderheiten und Ausnahmen.

Leben Sie in Deutschland, so haben beide Elternteile Anspruch auf deutsches Elterngeld. Für den Elternteil, der nur in Deutschland beschäftigt ist, kommt jedoch keine belgische Leistung in Betracht, sondern nur deutsches Elterngeld.

Für den in Belgien beschäftigten Partner ist eine Kombination mit belgischem Elternurlaub möglich. Jedoch können dann die Leistungen aus Belgien auf das deutsche Elterngeld angerechnet werden.

Zeitkredit

Neben dem Elternurlaub ist es auch möglich, einen Zeitkredit mit entsprechender Begründung in Anspruch zu nehmen. Dazu müssen Sie seit 24 Monaten bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sein. Dieser Elternurlaub ist möglich, bis dass das Kind 5 Jahre alt ist. Auch dieser Anspruch kann aufgegliedert werden zwischen Vollzeit und Teilzeit. Die Höhe der Leistungen beträgt bei Vollzeitunterbrechung 622,25 EUR brutto. (Stand 2024).

Auch darüber finden Sie mehr Informationen auf der Webseite des LfA (RVA, ONEM).

Auch dieser Anspruch ist mit dem deutschen Elterngeld vereinbar. Ob und wie dieser aber gegebenenfalls seitens der deutschen Elterngeldkasse angerechnet wird, wird von den zuständigen Trägern unterschiedlich gehandhabt.

Kindergeld und Geburtenprämie

Wenn Sie in Deutschland leben und in Belgien arbeiten, haben Sie haben Anspruch auf Kindergeld aus Deutschland und aus Belgien. Sofern der andere Elternteil in Deutschland erwerbstätig ist, erhalten Sie das Kindergeld prioritär aus Deutschland. Ist das belgische Kindergeld höher als die deutsche Leistung, wird der Betrag aus Belgien um die Differenz aufgestockt. Dieser Vergleich geschieht Kind pro Kind und nicht pro Familie. Es lohnt sich also immer, Ansprüche in beiden Ländern zu prüfen.

Ist der andere Partner in Deutschland nicht berufstätig und erhält auch keine anderen Ersatzleistungen, so kommt das Kindergeld vorrangig aus Belgien.

An der Kindergeldregelung wurden in Belgien mit Beginn 2019 wesentliche Änderungen vorgenommen. Das Kindergeld ist nun nicht mehr national, sondern regional geregelt. Es kommt darauf an, in welcher Region Sie hauptsächlich arbeiten, ob in Ihrem Fall die Bestimmungen von Flandern oder der Wallonie, oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft greifen.

  • In Flandern erhält jedes Kind seit 2019 ein sog. „Groeipakket“, dieses beinhaltet neben dem Basiskindergeld in Höhe von 180,19€ (Stand 2024) gegebenenfalls verschiedene Zuschläge. Infos dazu finden Sie unter der Seite des Groeipakket.
  • In der Wallonie und der Region Brüssel sind die Beträge unterschiedlich je nach Rang und Alter der Kinder. Das Basiskindergeld beträgt hier 188,19 EUR für Kinder bis 17 Jahre. 188,95 EUR für Kinder über 18 und bis 24 Jahre. Infos unter der wallonischen Seite der famiwal und für Brüssel unter famifed. Hier sind auch noch verschiedene „freie“ Kindergeldkassen zuständig.
  • In der deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium der deutschsprachigen Gemeinschaft zuständig. Der Basisbetrag pro Kind beträgt 188,89€ beantragen. Ab dem dritten Kind gibt es einen Zuschlag von 162,40€ und damit ist das Kindergeld in Belgien dann höher als in Deutschland. Ab dann lohnt sich auf jeden Fall der Antrag.

Geburtenprämie

Wenn sie in Belgien arbeiten, haben Sie neben dem monatlichen Kindergeld auch Anspruch auf eine Geburtenprämie, die sich nach dem Arbeitsort des Berechtigten Elternteils richtet. Diese Leistung wird nicht mit dem deutschen Kindergeld verrechnet.

  • In Flandern beträgt die Geburtenprämie 1.238,78€
  • In der Wallonie beträgt die Geburtenprämie 1.340,90€.
  • Die Geburtenprämie in der deutschsprachigen Gemeinschaft beträgt 1.376,16€.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von der zuständigen Kindergeldkasse Ihres Arbeitgebers oder Ihrem nächsten GrenzInfoPunkt. Bei Zweifeln über die Zuständigkeit in Belgien können Sie auch das Ministerium der DG in deutscher Sprache kontaktieren. https://ostbelgienfamilie.be/

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